Abschluss eines Handelspartnervertrages über die Beschaffung von VMware-Lizenzen

Abschluss eines Handelspartnervertrages über die Beschaffung von VMware-Lizenzen einschließlich begleitender Serviceleistungen mit einem Broadcom-VMware-Premier-Partner. Die Rentenbank beabsichtigt die Beschaffung von Lizenzen für die Software VMware. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Auftragnehmer, der diese Lizenzen beschafft, sowie begleitende Serviceleistungen erbringt. Zur Zeit nutzt die Rentenbank bereits mehrere Softwareprodukte der …

CPV: 48100000 Paquetes de software específico de un sector económico
Plazo:
16 de enero de 2025 a las 12:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Abschluss eines Handelspartnervertrages über die Beschaffung von VMware-Lizenzen
Organismo adjudicador:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Número de premio:
2024-LR-0013

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landwirtschaftliche Rentenbank
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Abschluss eines Handelspartnervertrages über die Beschaffung von VMware-Lizenzen
Beschreibung : Abschluss eines Handelspartnervertrages über die Beschaffung von VMware-Lizenzen einschließlich begleitender Serviceleistungen mit einem Broadcom-VMware-Premier-Partner.
Kennung des Verfahrens : 97f5e566-ac5a-4320-ac81-124bf731606c
Interne Kennung : 2024-LR-0013
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 5 einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot den Ausdruck aus dem Handelsregister, die Darstellung des Unternehmens, die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6) und die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 9) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. 2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung zu Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 7) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung zu Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 7) zu verwenden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. 2. c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 ist insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen. 3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.deutsche-evergabe.de. 4. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Rein nationale Ausschlussgründe

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Abschluss eines Handelspartnervertrages über die Beschaffung von VMware-Lizenzen
Beschreibung : Die Rentenbank beabsichtigt die Beschaffung von Lizenzen für die Software VMware. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Auftragnehmer, der diese Lizenzen beschafft, sowie begleitende Serviceleistungen erbringt. Zur Zeit nutzt die Rentenbank bereits mehrere Softwareprodukte der VMware, zum Teil auf der Grundlage von Kaufverträgen i. V. m. Wartungsverträgen und zum Teil auf der Grundlage von Subscription-Verträgen. Die Laufzeit dieser Verträge endet zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Laufe des Jahres 2025. Die Rentenbank strebt an, diese Lizenzen durch neue Softwareverträge mit einheitlicher Laufzeit zu ersetzen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Interne Kennung : 0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Ausdrucks aus dem Handelsregister zu erbringen. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorzulegen. Mit dem Angebot ist ferner eine Darstellung des Unternehmens des Bieters mit Angabe zu Rechtsform, Unternehmens-/Konzernstruktur und Tätigkeitsfeldern einzureichen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Anlage 10 einzureichen. Die Eigenerklärung muss sich auf den Bieter und alle etwaigen Bietergemeinschaftsmitglieder sowie alle weiteren dort genannten Personen beziehen. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 6 einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist die Auftraggeberin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : entfällt
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 einzureichen. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zu erklären, dass er ein autorisierter „Broadcom-VMware-Premier-Partner“ ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter muss ein autorisierter „Broadcom-VMware-Premier-Partner“ sein.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preiskriterium
Beschreibung :
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 16/01/2025 12:00 +00:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 57 {code|name|duration-unit.DAYS}
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin prüft die Angebote nach Maßgabe insbesondere von § 56 VgV. Sie behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 16/01/2025 12:01 +00:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus dem Handelspartnervertrag nebst Anlagen.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. - Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landwirtschaftliche Rentenbank
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landwirtschaftliche Rentenbank
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landwirtschaftliche Rentenbank
Registrierungsnummer : 11334
Postanschrift : Theodor-Heuss-Allee 80
Stadt : Frankfurt a. M.
Postleitzahl : 60486
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3031867510
Internetadresse : https://www.rentenbank.de
Profil des Erwerbers : https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : 54ee1717-4d78-4441-9a13-64e75b54dae2
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 97f5e566-ac5a-4320-ac81-124bf731606c - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/12/2024 19:55 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00776207-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 246/2024
Datum der Veröffentlichung : 18/12/2024