Beschreibung
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1 §34, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Umbau- und den Sanierungsmaßnahmen des Verwaltungsgebäudes in der Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen. In dem Bestandsgebäude sind heute Verwaltungen der AWRM und des technischen Landratsamtes auf 4 Stockwerken untergebracht. Das Gebäude soll nun wie folgt saniert werden: In den freiwerdenden oberen Stockwerken sollen zukünftig die Verwaltungen der Kreisbaugruppe (KBG) und der AWRM untergebracht werden. In den unteren Stockwerken (UG, EG und 1. OG) soll eine Schule für Schülerinnen und Schüler mit teilweise schweren körperlichen und/oder Mehrfachbehinderungen (Fröbelschule) untergebracht werden. In dem zukünftigen Verwaltungsbereich der AWRM und der Kreisbaugruppe soll den Kunden der AWRM und der Kreisbaugruppe ein Mehr an Service und Beratung geboten werden. Neben vielen innovativen Online-Services möchte man zukünftig ebenso ein innovatives Beratungskonzept für die Situationen anwenden, die eine physische Anwesenheit der Kundschaft erfordern. Hierfür müssen gesonderte Beratungsbereiche vorgesehen werden – eine klassische Beratung direkt im Arbeitsbereich, wie bisher bei der AWRM praktiziert, soll nicht mehr stattfinden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die AWRM Betreiber kritischer Infrastruktur ist, die dem BSI-Regelwerk (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unterliegt. Zur kritischen Infrastruktur gehören nach § 2 Abs. 10 BSIG auch Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die dem Sektor Siedlungsabfallentsorgung angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Näheres regelt die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSIGesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) gelten. Die Trennung zwischen Beratungs- und Arbeitsbereich soll auch dazu führen, dass ein weiteres strategisches Ziel der AWRM und der Kreisbaugruppe ermöglicht wird: Die Einführung einer neuen, modernen Arbeitsumgebung. Zukünftig soll den Beschäftigten im Verwaltungsbereich des Gebäudes eine größere Vielfalt an Arbeitsumgebungen geboten werden. Neben den klassischen Arbeitsplätzen, die in einer tendenziell offeneren Struktur angeboten werden, müssen ebenso kommunikative Treffpunkte für informelle Meetings, für temporäre Arbeit sowie für Projekte zur Verfügung stehen. Erwartet wird eine zeitgemäße Konzeption, die sowohl heutige Ansprüche erfüllt, als auch auf zukünftige Entwicklungen angemessen antworten kann. Der bestehende Gebäudegrundriss muss dementsprechend flexibel und zukunftsoffen gestaltet sein, um den Spielraum für eine nachhaltige Nutzung möglichst groß zu halten. In den unteren Stockwerken (UG, EG und 1. OG) soll eine Schule für Schülerinnen und Schüler mit teilweise schweren körperlichen und/oder Mehrfachbehinderungen (Fröbelschule) untergebracht werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Unterricht an der Fröbelschule ab Beginn des Schuljahrs 2026/2027 ohne Einschränkungen in dem Gebäude Stuttgarter Straße 110 stattfinden kann. Dies setzt voraus, dass das gesamte Gebäude spätestens am 01.08.2026 schlüsselfertig saniert bzw. umgebaut ist. BGF gesamt: ca. 8.184 m² (UG: ca. 1.635,70 m², EG: ca. 1.294,74 m², 1.OG bis 4. OG jeweils ca. 1.313,41 m²) BRI gesamt: ca. 25.728,4 m² Das Gebäude Stuttgarter Straße 110 muss spätestens am 11.08.2025 geräumt sein. Folgende Meilensteine werden als verbindliche Vertragstermine fixiert: • Einreichung eines genehmigungsfähigen Baugesuchs 31.01.2025 • Fertigstellung Ausführungsplanung 31.07.2025 • Schlüsselfertige Übergabe des gesamten Gebäudes 01.08.2026 Stuttgarter Straße 110 Die Grobkostenschätzung zur Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 15.700.000 Euro brutto Eine BIM-Planung und Gebäudesubstanzerkundung wird im Rahmen der Angebotsanfrage als optionale Leistung abgefragt. Demzufolge ist es vom Bieter sicher zu stellen, dass beide Leistungen erbracht werden können. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse der bisher bearbeiteten Machbarkeitsstudie im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Sofern dies gewünscht ist, wird auf Nachfrage der Bewerbers ein Termin hierfür vereinbart. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmes nicht verzerrt wird (vgl. § 7Abs. 1 und 2 VgV).