Beschreibung
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Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708). Die 256. Vergleichende Prüfung "Kommunale Bibliotheken" verfolgt das Ziel, die Aufgaben, die Konzepte und den Stand der Digitalisierung der kommunalen Bibliotheken darzustellen und zu analysieren. Der Stand der Digitalisierung (Ausstattung, Vernetzung, Bestandsaufbau, Medieneinheiten, Digitale Medien, Datenbanken) der Bibliotheken steht im Fokus der 256. Vergleichenden Prüfung, da durch digitale Technologien die Inhalte und Medien einer Bibliothek sich weiterentwickeln und die Bibliotheken sich als Orte der Medienbildung etablieren. Ein weiteres Ziel der Prüfung ist die Identifikation von Best-Practice-Lösungen im Rahmen der Digitalisierung und die Ableitung von Erfolgsfaktoren und Voraussetzungen, die als Leitfaden für andere Kommunen gelten können. Untersucht werden auch die Organisationsformen der Bibliotheken mit gegebenenfalls vorhandenen Außenstellen, die Durchführung von Veranstaltungen und Themenboxen, die Inanspruchnahme von Fördermitteln sowie die Personalausstattung der Bibliotheken unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels. Ferner werden in die Prüfung die internationalen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der internationalen Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), einbezogen. Die Aufwendungen der jeweiligen Kommune für die Bibliotheken werden nach den Maßstäben der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit festgestellt, analysiert und vergleichend bewertet. Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau aus vorangegangenen Prüfungen vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und wenn möglich Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Die Ergebnisse sind im Vergleich darzustellen. Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot sowie den Verhandlungen. Prüfungsgegenstand: 10 Städte / Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 12 Städten/Gemeinden ausgewählt: Borken (Hessen), Büdingen, Butzbach, Erbach, Erzhausen, Grünberg, Hainburg, Kelsterbach, Kronberg im Taunus, Pfungstadt, Viernheim, Zwingenberg. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024.