1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL)
Rechtsform des Erwerbers
:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen
Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Wirtschaftliche Angelegenheiten