Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYFL3 1) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Vergabeunterlagen / Teilnahmeantrag / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Teilnahmeantrag sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Der Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen u. Nachweisen vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Unterlagen sind ausschließlich im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sowie der späteren Angebote und der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt. 5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Projektraum zum Verfahren auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge heruntergeladen werden u. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP. 6) Kommunikation Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP. 7) zur elektronischen Rechnungsstellung Entgegen der systemseitigen Voreintragungen bei den Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen bzw. bei den Bedingungen für die Auftragsvergabe ist eine elektronische Rechnungsstellung zulässig aber NICHT erforderlich. 8) zur Begrenzung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Anzahl und Qualität der Referenzen. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. 9) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes). Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bewerber bzw. Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Bewerbungsbogen) vorzulegen. 10) zu den Fristen - Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe Die Angabe zum Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nur ein voraussichtlicher Termin. Der tatsächliche Aufforderungstermin kann bedingt durch den Verfahrensverlauf davon abweichen. 11) Sicherheitsbestimmungen der JVA Bis zur Einrichtung eines separaten Sicherheitsbereichs und gesonderter Baustellenpforte erfolgt der Zugang in den Sicherheitsbereich der JVA Wittlich über die Hauptpforte der JVA. Hier erfolgt eine Personen- und Fahrzeugkontrolle. Vorab werden alle vor Ort tätigen Personen durch Abfrage im Bundeszentralregister überprüft. Hierzu ist eine Einverständniserklärung der Mitarbeiter erforderlich. Einträge im BZR können zum Ausschluss von Personen für Tätigkeiten im Sicherheitsbereich führen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (Volljährigkeit nach deutschem Recht). Nur Mitarbeiter mit gültigen Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis können die JVA betreten. Die Ausführung von Tätigkeiten innerhalb des Sicherheitsbereichs der JVA ist 14 Tage im Voraus anzumelden und erfolgt in Begleitung eines JVA Beamten. Firmenfahrzeuge können die JVA in Schrittgeschwindigkeit befahren. Die Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften innerhalb der JVA sind grundsätzlich zu beachten. Das Mitführen eines Mobiltelefons ist im gesamten Sicherheitsbereich untersagt.