2311/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen)- Fachlos A

Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der …

CPV: 72200000 Servicios de programación de software y de consultoría, 72211000 Servicios de programación de sistemas y software de usuario, 71355000 Servicios de agrimensura
Lugar de ejecución:
2311/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen)- Fachlos A
Organismo adjudicador:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Número de premio:
2311/StB27 Fachlos A

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2311/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen)- Fachlos A
Beschreibung : Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der ISA nicht öffentlich zugänglich, sondern wird nur berechtigten Nutzern mit zeitlich und örtlich begrenztem Zugriff auf Antrag zur Verfügung gestellt. Durch den ISA wird die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten vereinfacht und beschleunigt. Die Mitnutzung bereits vorhandener Einrichtungen senkt zudem die Ausbaukosten. . Nach §77a, Abs. 2 TKG sind alle relevanten digitalen Daten, welche geeignet sind, Informationslücken in der Netzinfrastruktur zu schließen und damit dem Breitbandausbau zu dienen, zu liefern und zu veröffentlichen. Die Betreiber der relevanten Netzinfrastrukturen sind verpflichtet die Daten entsprechend den Festlegungen in den Daten-lieferungsbedingungen des ISA, aktueller Stand aus August 2022, an die BNetzA zu liefern. Diese Verpflichtung betrifft auch die Bundesfernstraßen, also die Bundesstraßen und die Bundesautobahnen. Der Betrieb der Bundesfernstraßen liegt in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes (im Folgenden kurz Betreiber genannt). In ihrer Zuständigkeit liegt die operative Bereitstellung der Daten für den ISA. . Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beauftragenden Dienstleistungen dienen der operativen Unterstützung der Betreiber bei der Nacherfassung sowie Digitalisierung und Georeferenzierung von Daten zu Infrastrukturobjekten an Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie der Konvertierung der Daten in das vom ISA geforderte Format. Dazu soll die auf Basis der Open Source Software Talend Open Studio entwickelte und bereits bei den Straßenbauverwaltungen zur Konvertierung von OKSTRA-Daten zu INSPIRE-Daten eingesetzte Anwendung O2I-Tool weiterentwickelt werden. Dieser „Konverter“ wird über die Projektlaufzeit hinaus auf Dauer bei den Betreibern eingesetzt werden (soweit Bedarf besteht und diese Aufgabe nicht z. B. direkt von Fachsystemen wie den Straßeninformationsbanken oder der Bauwerksdatenbank übernommen wird). . Die im Rahmen der Dienstleistung erfassten und erzeugten digitalen und georeferenzierten Daten sollen neben der Belieferung des ISA auch für interne Prozesse bei den Betreibern zur Verfügung stehen und in entsprechende IT-Systeme importiert werden können. Auf Dauer sollen die Betreiber die Belieferung des ISA, der eine jährliche Aktualisierung der Daten vorsieht, eigenständig vornehmen. Hierzu werden im Zuge des Projektes bundeseinheitliche Prozesse abgestimmt. . Die zu vergebende Leistung ist in 1 Fachlos und 6 Gebietslose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2311/StB27 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen 6 Gebietslose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2311/StB27“ zu erreichen. . Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7 . Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Fachlos A - Entwicklung der IT-Anwendung („Konverter“)
Kennung des Verfahrens : 8b27def4-ba84-41fa-a9da-6e665be8497e
Vorherige Bekanntmachung : 00578638-2023
Interne Kennung : 2311/StB27 Fachlos A
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. 3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. 4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. 7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 2311/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen)- Fachlos A
Beschreibung : LOS A (Fachlos) Entwicklung der IT-Anwendung („Konverter“) zur Erzeugung des vom ISA in den Daten-lieferungsbedingungen (Stand: August 2022) gefordertem Format (vgl. AP 1) auf Basis des vorhandenen O2I-Tools. Der Konverter übernimmt digitale und georeferenzierte Daten aus verschiedenen Quellen und erzeugt das vom ISA geforderte Datenformat nach den Datenlieferungsbedingungen des ISA. . Basis der Entwicklung ist das O2I-Tool, welches mit der Open Source Software Talend Open Studio, ergänzt durch eine geeignete Geodatenkomponente, weiter zu entwickeln ist. Das O2I-Tool wird bei den Betreibern bereits zur Konvertierung von OKSTRA-Daten in INSPIRE-Daten eingesetzt. Die Anwendung hat ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen und kann in den IT-Umgebungen der Betreiber genutzt werden. Die erforderlichen OKSTRA-Komponenten für Talend werden zur Verfügung gestellt. . Aufgabe des Dienstleisters ist auch die Entwicklung der Abbildungsregeln zwischen den Eingangsformaten, die im Rahmen des Projektes festgelegt werden, und dem vom ISA geforderten Ausgangsformat. Weiterhin sind die notwendigen Dokumentationen für den Konverter, Schulungen sowie die Unterstützung der Betreiber bei der Installation und Anwendung des Konverters zu liefern. . Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung : 2311/StB27 Los A

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71355000 Vermessungsarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren. Der Vertrag kann einmal um bis zu 12 Monate für die Erledigung von Nacharbeiten verlängert werden.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1
Beschreibung : Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungskonzept Schnittstellen
Beschreibung : Leistungskonzept Schnittstellen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Organisation Personaleinsatz
Beschreibung : Organisation Personaleinsatz
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Abschnitt C des Preisblattes.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer : USt-ID: DE235213079
Postanschrift : Invalidenstr.44
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Internetadresse : http://www.bmdv.bund.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 53111
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94990
Fax : +49 228-9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a4bc557f-36cd-41fa-8de5-56341bd25bb0 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 21/10/2024 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00638273-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 206/2024
Datum der Veröffentlichung : 22/10/2024