2025-0040 Erneuerung der LSA 303 im Stadtgebiet Duisburg

Signaltechnische Arbeiten sowie Ausstattung mit LED-Signalgebern Lieferumfang: - 1 Stück Steuergeräte - 46 Stück Signalgeber - 10 Stück gerade Signalmaste - 5 Stück Auslegermaste - 8 Stück Verkehrskameras - 2.470 m Signal- und Steuerkabel, verschiedener Typen liefern Der Fertigstellungstermin sowie alle vertraglichen Zwischenterminen sind den BVB zu entnehmen. - Materiallieferungen …

CPV: 45316200 Instalación de equipo de señalización, 45316210 Instalación de equipo de control del tráfico, 45316212 Instalación de semáforos
Lugar de ejecución:
2025-0040 Erneuerung der LSA 303 im Stadtgebiet Duisburg
Organismo adjudicador:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Número de premio:
2025-0040

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2025-0040 Erneuerung der LSA 303 im Stadtgebiet Duisburg
Beschreibung : Signaltechnische Arbeiten sowie Ausstattung mit LED-Signalgebern
Kennung des Verfahrens : 51f185ba-b300-47e3-8c0f-1301d7eacc22
Interne Kennung : 2025-0040
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45316200 Installation von Signalanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45316210 Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45316212 Installation von Verkehrsampeln

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Duisburg
Land, Gliederung (NUTS) : Duisburg, Kreisfreie Stadt ( DEA12 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTM0Q7THG Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 2025-0040 Erneuerung der LSA 303 im Stadtgebiet Duisburg
Beschreibung : Lieferumfang: - 1 Stück Steuergeräte - 46 Stück Signalgeber - 10 Stück gerade Signalmaste - 5 Stück Auslegermaste - 8 Stück Verkehrskameras - 2.470 m Signal- und Steuerkabel, verschiedener Typen liefern Der Fertigstellungstermin sowie alle vertraglichen Zwischenterminen sind den BVB zu entnehmen. - Materiallieferungen gemäß Abruf durch AG ab 5 Wochen nach Auftragseingang - Bauzeit Signaltechnik 2 Woche - Umsetzung im Zuge der Gleis- und Straßenbaumaßnahme ca. Frühjahr 2025 Sämtliche resultierenden Behinderungen und Erschwernisse, die sich aus den zur Verfügung gestellten Informationen ergeben, sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Nachträgliche Forderungen werden nicht anerkannt.
Interne Kennung : 2025-0040

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45316200 Installation von Signalanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45316210 Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45316212 Installation von Verkehrsampeln

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Duisburg
Land, Gliederung (NUTS) : Duisburg, Kreisfreie Stadt ( DEA12 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 14 Tag

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Energieeinsparung
Beschreibung : Gewichtung 10%
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Gewichtung 90%
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 90
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 86 068,95 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Swarco Traffic Systems GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2 - 475993
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 86 068,95 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Swarco Traffic Systems GmbH, 44809 Bochum
Datum des Vertragsabschlusses : 27/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer : DE02032834390
Postanschrift : Schifferstr. 190
Stadt : Duisburg
Postleitzahl : 47059
Land, Gliederung (NUTS) : Duisburg, Kreisfreie Stadt ( DEA12 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2032835968
Fax : +49 2032832883
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2211473045
Fax : +49 2211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Swarco Traffic Systems GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 723326
Postanschrift : Herner Straße 299
Stadt : Bochum
Postleitzahl : 44809
Land, Gliederung (NUTS) : Bochum, Kreisfreie Stadt ( DEA51 )
Land : Deutschland
Telefon : 0234959130
Fax : 02349591311
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 73d818d2-af94-402b-ae49-9f865b23149d - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 28/03/2025 12:35 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00203947-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 63/2025
Datum der Veröffentlichung : 31/03/2025