Beschreibung
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Ort des Projekts, b) Zeitpunkt der Auftragserteilung c) Art und Nutzung des Gebäudes, d) Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterung/Sonstige), e) Honorarzone, f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen), g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil), h) Baukosten netto (KG 300, 400 netto), i) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Öffentlicher Auftraggeber, Hochwasserangepasstes Bauen), l) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre mit Baukosten (KG 300 und 400) über 5.000.000,00 € netto oder höher berücksichtigt. Wenn ein Unternehmen weniger als drei Referenzprojekte angibt, führt dies zum Ausschluss. B) Anzahl der Führungskräfte, Architekten und Ingenieure einschließlich freier Mitarbeiter sowie sonstige Mitarbeiter im Unternehmen sowie leistungsbereite Ingenieure im Bereich Tragwerksplanung in den letzten 3 Kalenderjahren und heute. Mindestanforderung zu B): Es müssen mind. 3 Ingenieure leistungsbereit im Bereich Tragwerksplanung sein (Inhaber, Angestellte, Subunternehmer); Nachweis der Eignungsleihe durch Formular Eigenerklärung, unter Namensangabe. C) Es ist der für die Leistungserbringung zuständige Projektleiter und dessen Berufserfahrung anzugeben sowie einen Lebenslauf beizufügen. Mindestanforderung zu C): Der zuständige Projektleiter muss mindestens 5 Geschäftsjahre Berufserfahrung vorweisen. D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten; Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV. Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung für Standsicherheitsnachweise nach § 66 LBauO RLP (oder gleichwertig) verfügen. Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von drei Bewerbern nach folgenden Kriterien: Hier ist die ausführlichere und klarere Darstellung der Bewertungsmatrix für das Vergabeverfahren der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6), bei dem Bewerber auf Basis ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewertet werden. Die Maximalpunktzahl beträgt 100 Punkte, aufgeteilt in zwei Hauptkategorien. 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Maximal 10 Punkte, 1.1. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren im Bereich der Tragwerksplanung wird bewertet. Der Umsatz wird in vier Stufen bewertet: 300.000 € bis 500.000 €: 1 Punkt, 500.000 € bis 700.000 €: 2 Punkte, 700.000 € bis 900.000 €: 3 Punkte, Über 900.000 €: 5 Punkte. 1.2. Anzahl leistungsbereiter Ingenieure: Die Anzahl der Ingenieure, die in den letzten drei Jahren im Bereich der Tragwerksplanung (gemäß den Leistungsphasen 1-6) tätig waren, wird bewertet. Folgende Staffelung gilt: • 3 bis 4 Ingenieure: 1 Punkt, • 5 bis 7 Ingenieure: 2 Punkte, • 8 bis 10 Ingenieure: 3 Punkte, • Ab 11 Ingenieuren: 5 Punkte. Erklärung: Diese Kategorie zeigt, ob das Unternehmen über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um Projekte effizient abzuwickeln. Je mehr Ingenieure zur Verfügung stehen, desto mehr Punkte werden vergeben, da dies auf eine höhere personelle Kapazität hinweist. 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Maximal 90 Punkte. Diese Kategorie bewertet die Qualifikation des Projektleiters und die Qualität der Referenzen des Bewerbers. Die technischen und beruflichen Fähigkeiten sind ein zentraler Indikator für die Eignung des Unternehmens, die Anforderungen des Projekts zu erfüllen. 2.1. Qualifikation des Projektleiters.Die Berufserfahrung des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters wird bewertet. 3 bis 5 Jahre: 1 Punkt, 6 bis 9 Jahre: 2 Punkte, Über 10 Jahre: 3 Punkte. Jede Referenz kann maximal 29 Punkte erreichen, was zu einer Gesamtsumme von 90 Punkten für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit führt. Die Bewertung der Referenzen umfasst folgende Kriterien: 1. Art der Baumaßnahme, Je nach Art des Projekts werden Punkte vergeben: Sonstige Baumaßnahmen: 0 Punkte, Erweiterung: 2 Punkte, Neubau: 4 Punkte, 2. Honorarzone: Honorarzone I: 1 Punkt, Honorarzone II: 2 Punkte, Honorarzone III (oder höher): 4 Punkte, 3.Abgeschlossene Leistungsphasen (LPH 1-6). Für jede abgeschlossene Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Dies gilt für die Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Insgesamt sind pro Referenz bis zu 12 Punkte möglich. 4.Die Baukosten (netto) werden für die Kostengruppen 300 (Baukonstruktion) und 400 (Technische Anlagen) bewertet. Folgende Staffelung gilt: o5 bis 7,5 Mio. €: 1 Punkt, o7,5 bis 9 Mio. €: 2 Punkte, Über 9 Mio. €: 3 Punkte, 5. Vergleichbare Aufgabenstellung. Projekte, die besondere Anforderungen wie das hochwasserangepasste Bauen beinhalten, erhalten zusätzliche Punkte: oHochwasserangepasstes Bauen: 4 Punkte, 6.Öffentlicher Auftraggeber, Projekte, die im Auftrag von öffentlichen Institutionen durchgeführt wurden, werden zusätzlich bewertet:o Öffentlicher Auftraggeber: 2 Punkte, Gesamtergebnis:Die maximale Punktzahl, die ein Bewerber im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens erreichen kann, beträgt 100 Punkte. Diese setzen sich aus 10 Punkten für die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und 90 Punkten für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zusammen. Zur zweiten Stufe zugelassen werden die drei Bewerber mit den meisten Punkten. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als drei Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.