Bezeichnung
:
A) Benennung von exakt 3 Voll-Referenzen über die Lph. 1 – 9 der Planungsleistung Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) der letzten 5 Kalenderjahre, die auch anhand von Teil- Referenzen nachgewiesen werden können, falls Projekte nicht immer vollständig über Lph. 1 - 9 erbracht wurden.
Beschreibung
:
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Ort des Projekts, b) Zeitpunkt der Auftragserteilung c) Art und Nutzung des Gebäudes, d) Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung), e) Honorarzone, f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen), g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil), h) Baukosten netto (KG 300, 400 netto) bzw. Baukosten netto (KG 410, KG 420, KG 430, KG 470), i) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Hochwasserangepasstes Bauen , Öffentlicher Auftraggeber), j) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre mit Baukosten (KG 300 und 400) über 5 Mio. € netto oder höher berücksichtigt. Wenn ein Unternehmen weniger als drei Referenzprojekte angibt, führt dies zum Ausschluss. B) Anzahl der Führungskräfte, Architekten und Ingenieure einschließlich freier Mitarbeiter sowie sonstige Mitarbeiter im Unternehmen sowie leistungsbereite Ingenieure im Bereich Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) in den letzten 3 Kalenderjahren und heute. Mindestanforderung zu B): Es müssen 5 Ingenieure leistungsbereit im Bereich Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) sein (Inhaber, Angestellte, Subunternehmer); Nachweis der Eignungsleihe durch Formular Eigenerklärung, unter Namensangabe. C) Es ist der für die Leistungserbringung zuständige Projektleiter und dessen Berufserfahrung anzugeben sowie einen Lebenslauf beizufügen. Mindestanforderung zu C): Der zuständige Projektleiter muss mindestens 5 Geschäftsjahre Berufserfahrung vorweisen. D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten; Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV. Diese Kategorie bewertet sowohl die Qualifikation des Projektleiters als auch die Qualität der Referenzprojekte, die vom Bewerber eingereicht werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die wichtigste Kategorie im Bewertungsprozess und umfasst insgesamt 120 Punkte. 2.1. Qualifikation des Projektleiters Die Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters wird auf Basis der Anzahl der Berufsjahre bewertet. Ein erfahrener Projektleiter ist besser in der Lage, komplexe Projekte erfolgreich zu leiten. Die Punktevergabe erfolgt wie folgt: • 5 bis 7 Jahre Berufserfahrung: 2 Punkte • 8 bis 11 Jahre Berufserfahrung: 4 Punkte • Über 12 Jahre Berufserfahrung: 6 Punkte 2.2. bis 2.4. Referenzen des Büros oder Projektleiters In diesen drei Unterkategorien werden jeweils drei Referenzprojekte bewertet, die vom Büro oder Projektleiter eingereicht werden. Diese Projekte werden anhand mehrerer Kriterien beurteilt, darunter die Art der Baumaßnahme, die Honorarzone, die abgeschlossenen Leistungsphasen und die Baukosten. Jede Referenz kann maximal 38 Punkte erzielen. Kriterien für die Bewertung der Referenzen: • Art der Baumaßnahme: Hier wird die Art des Bauprojekts bewertet, also ob es sich um einen Neubau, eine Erweiterung oder eine sonstige Maßnahme handelt: o Sonstige Baumaßnahmen: 1 Punkt o Erweiterung: 2 Punkte o Neubau: 4 Punkte • Honorarzone: Die Honorarzone gibt die Komplexität und den Umfang der Planungsleistungen an. Je höher die Honorarzone, desto mehr Punkte werden vergeben: o Honorarzone I: 0 Punkte o Honorarzone II: 2 Punkte o Honorarzone III (oder höher): 4 Punkte • Abgeschlossene Leistungsphasen (LPH 1-9): Für jede abgeschlossene Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Es können insgesamt 18 Punkte pro Referenzprojekt erreicht werden, wenn alle neun Leistungsphasen (von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung) abgeschlossen sind. • Baukosten: Die Baukosten werden in zwei Kostengruppen unterteilt: o KG 300+400 (Baukonstruktionen und technische Anlagen): 5 bis 7,5 Mio. €: 1 Punkt 7,5 bis 9 Mio. €: 2 Punkte Über 9 Mio. €: 3 Punkte o KG 410+420+430+470 (Technische Ausrüstung): 7 bis 10 Mio. €: 1 Punkt 10 bis 13 Mio. €: 2 Punkte Über 13 Mio. €: 3 Punkte • Vergleichbare Aufgabenstellung: Projekte, die besondere Herausforderungen wie hochwasserangepasstes Bauen beinhalten, erhalten zusätzliche 4 Punkte. • Öffentlicher Auftraggeber: Wenn das Projekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers durchgeführt wurde, gibt es dafür 2 Punkte. Jede der drei Referenzen wird auf Basis dieser Kriterien bewertet, sodass pro Referenz maximal 38 Punkte möglich sind. Insgesamt können in der Kategorie „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bis zu 120 Punkte erreicht werden. Gesamtergebnis Die maximale Punktzahl, die ein Bewerber im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens erreichen kann, beträgt 130 Punkte. Dies setzt sich zusammen aus 10 Punkten für die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und 120 Punkten für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“. Bewerber, die in beiden Bereichen gut abschneiden, haben eine hohe Chance, im Vergabeverfahren erfolgreich zu sein. Dieses Bewertungssystem ist darauf ausgelegt, Unternehmen auszuwählen, die sowohl wirtschaftlich stark aufgestellt als auch technisch in der Lage sind, anspruchsvolle Projekte erfolgreich umzusetzen. Unternehmen mit einer hohen Punktzahl in beiden Kategorien sind besser positioniert, um den Auftrag zu erhalten, da sie sowohl die finanziellen als auch die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Zur zweiten Stufe zugelassen werden die drei Bewerber mit den meisten Punkten. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als drei Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.