Bezeichnung
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A) Benennung von exakt 3 Voll-Referenzen über die Lph. 1 – 9 der Planungsleistung Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) der letzten 5 Kalenderjahre, die auch anhand von Teil- Referenzen nachgewiesen werden können, falls Projekte nicht immer vollständig über Lph. 1 - 9 erbracht wurden.
Beschreibung
:
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Ort des Projekts, b) Zeitpunkt der Auftragserteilung c) Art und Nutzung des Gebäudes, d) Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung), e) Honorarzone, f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen), g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil), h) Baukosten netto (KG 300, 400 netto) bzw. Baukosten netto (KG 410, KG 420, KG 430, KG 470), i) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Hochwasserangepasstes Bauen , Öffentlicher Auftraggeber), j) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre mit Baukosten (KG 300 und 400) über 5 Mio. € netto oder höher berücksichtigt. Wenn ein Unternehmen weniger als drei Referenzprojekte angibt, führt dies zum Ausschluss. B) Anzahl der Führungskräfte, Architekten und Ingenieure einschließlich freier Mitarbeiter sowie sonstige Mitarbeiter im Unternehmen sowie leistungsbereite Ingenieure im Bereich Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) in den letzten 3 Kalenderjahren und heute. Mindestanforderung zu B): Es müssen 3 Ingenieure leistungsbereit im Bereich Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) sein (Inhaber, Angestellte, Subunternehmer); Nachweis der Eignungsleihe durch Formular Eigenerklärung, unter Namensangabe. C) Es ist der für die Leistungserbringung zuständige Projektleiter und dessen Berufserfahrung anzugeben sowie einen Lebenslauf beizufügen. Mindestanforderung zu C): Der zuständige Projektleiter muss mindestens 5 Geschäftsjahre Berufserfahrung vorweisen. D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten; Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV. 2.1. Qualifikation des Projektleiters Die Berufserfahrung des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters wird anhand der Anzahl der Berufsjahre bewertet. 5 bis 7 Jahre Berufserfahrung bringen dem Bewerber 2 Punkte, 8 bis 11 Jahre Berufserfahrung werden mit 4 Punkten bewertet. Projektleiter mit über 12 Jahren Berufserfahrung erhalten die maximale Punktzahl von 6 Punkten. 2.2. bis 2.4. Referenzen des Büros oder Projektleiters. Jedes Referenzprojekt wird nach denselben Kriterien bewertet und kann maximal 38 Punkte erreichen. Folgende Kriterien fließen in die Bewertung der Referenzprojekte ein: Art der Baumaßnahme: Hier wird unterschieden, ob es sich bei dem Projekt um einen Neubau, eine Erweiterung oder eine sonstige Baumaßnahme handelt: Sonstige Baumaßnahmen: 0 Punkte, Erweiterung: 2 Punkte, Neubau: 4 Punkte. Honorarzone I: 1 Punkt, Honorarzone II: 2 Punkte, Honorarzone III (oder höher): 4 Punkte, Abgeschlossene Leistungsphasen (LPH 1-9): Für jede abgeschlossene Leistungsphase (von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung) werden jeweils 2 Punkte vergeben. Maximal sind pro Referenzprojekt 18 Punkte in diesem Kriterium möglich. Die Baukosten werden in zwei verschiedenen Kategorien bewertet – einerseits die Kosten der Kostengruppen 300 und 400 (Baukonstruktion und technische Anlagen) und andererseits die Kosten der technischen Anlagen (Kostengruppen 410, 420, 430 und 470): KG 300+400: 5 bis 7,5 Mio. €: 1 Punkt, 7,5 bis 9 Mio. €: 2 Punkte, Über 9 Mio. €: 3 Punkte, KG 410+420+430+470: 7 bis 10 Mio. €: 1 Punkt, 10 bis 13 Mio. €: 2 Punkte, Über 13 Mio. €: 3 Punkte. Vergleichbare Aufgabenstellung: Projekte, die sich mit spezifischen Herausforderungen wie hochwasserangepasstem Bauen beschäftigen, erhalten zusätzliche 4 Punkte. Öffentlicher Auftraggeber: Projekte, die im Auftrag öffentlicher Stellen durchgeführt wurden, werden mit 2 Punkten belohnt. Für jede der drei Referenzen kann ein Bewerber somit bis zu 38 Punkte erhalten, was zu einer Gesamtpunktzahl von 120 Punkten in der Kategorie „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ führt. Gesamtergebnis: Die maximale Punktzahl, die ein Bewerber im Rahmen des Bewertungsverfahrens erreichen kann, beträgt 130 Punkte. Diese setzt sich aus 10 Punkten für die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und 120 Punkten für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zusammen. Bewerber, die in allen Kategorien gut abschneiden, weisen damit eine hohe Eignung und Leistungsfähigkeit für das ausgeschriebene Projekt auf. Das Bewertungssystem ist so aufgebaut, dass es Bewerber priorisiert, die sowohl über eine starke finanzielle Basis als auch über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der technischen Planung und Projektabwicklung verfügen. Eine hohe Punktzahl in diesen Kategorien erhöht somit die Wahrscheinlichkeit, dass der Bewerber für das Projekt ausgewählt wird. Zur zweiten Stufe zugelassen werden die drei Bewerber mit den meisten Punkten. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als drei Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.