Zusätzliche Informationen
:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Digitales Raumbuch Hinweis: Software/Plattform stellt die AG zur Verfügung Aufsetzen eines digitalen Raumbuchs, Koordination und Qualitätssicherung - Aufsetzen eines digitalen Raumbuchs - Abstimmung der Struktur und Inhalte sowie der weiteren Vorgehensweise, Meilensteine, Zuständigkeiten und Abläufe - Übertragung der Bedarfe der AG in das digitale Raumbuch - Koordination (Federführung) der Planer und Fachplaner zur Pflege des Raumbuchs - Qualitätsmanagement (z.B. durch stichprobenartige Kontrolle) der von den Planern und Fachplanern, sowie (nach der GU-Vergabe) vom GU übertragenen Daten, Analyse und Reporting an die AG - laufende Abstimmungen mit Planern und Fachplanern sowie AG - kontinuierliche Erstellung eines Soll (Bedarf)-Ist (Planung)-Abgleichs - Unterstützung der AG bei Archivierung/Export - Laufzeit: ab Beginn Planung (Ende August 2025) bis 3 Monate nach Fertigstellung des Gebäudes 2. Erstellung FLB Erstellung einer ergebnisorientierten FLB (Outputspezifikation) auf Grundlage und unter Berücksichtigung der von Planer und Fachplaner erbrachten Leistungen bis LPH 3, die alle planerischen, baulichen, technischen und betrieblichen Leistungen und Anforderungen umfasst bzw. beschreibt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration von Betriebsbeschreibung und Planungsergebnissen der beauftragten Objekt- und Fachplaner für die Bereiche Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen, Fachplanung Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik (Bauakustik, Raumakustik, thermische Bauphysik), Laborplanung inkl. GMP-Planung sowie der Erstellung und der Fortschreibung des Raumbuchs. Die Funktionale Leistungsbeschreibung definiert die vertraglich geschuldeten Anforderungen des späteren GU. Die Outputspezifikation soll den Bietern alle notwendigen Informationen für eine sachgerechte Angebotserstellung sowie für die spätere Leistungserbringung liefern. Hierfür sind Umfang und Ergebnisse (Output) der Leistungen zu spezifizieren. Für jede Leistung sind vertraglich geschuldete, qualitative Leistungsniveaus und deren Leistungsindikatoren zu definieren. Die Art und Weise der Leistungserbringung ist - soweit möglich - offen zu lassen, um dem Bieter mit dem Ziel einer wirtschaftlich optimierten Vergabe den größtmöglichen Gestaltungsspielraum zu gewähren. Die Unterlage ist als integrales, lebenszyklusorientiertes Gesamtwerk zu erstellen. Die vereinbarten Aspekte der Nachhaltigkeit (angestrebte BNB-Zertifizierung) und die Anwendung von BIM-Methodik / modellbasierter Projektkoordination fließen in die Unterlage mit ein. Für die Erstellung der FLB sind alle relevanten Informationen (z. B. über Nutzerinterviews, Fragelisten) und Planungsergebnisse der anderen fachlich Beteiligten zu integrieren und in geeigneter, strukturierter Form zusammenzufassen (Bedarfskonzeption/Anforderungskataloge). Unter anderem müssen sich alle von der Auftraggeberin (AG) definierten Bedarfsaspekte, Ziele, Anforderungen, Funktionen, Qualitäten und Quantitäten mit den zugehörigen Messgrößen in der Outputspezifikation wiederfinden. Die Leistungen sind outputspezifisch zu beschreiben. Hiervon kann in Ausnahmefällen unter Angabe von Gründen abgewichen werden, wenn die outputspezifische Beschreibung nicht sinnvoll bzw. möglich ist. Es handelt sich insbesondere um folgende Leistungen: a) Analyse der Grundlagen, umfassende Einarbeitung in die von der AG und den Fachplanern übergebenen Unterlagen; Begleitung der Planungsphasen, Überführung bzw. Integration der Ergebnisse der anderen fachlich Beteiligten in die FLB, Ergänzung bzw. sofern erforderlich Vervollständigung der Unterlagen, Klärung offener Punkte, Aufzeigen von Alternativlösungen, Koordination und Abstimmung der anderen fachlich Beteiligten für eine ganzheitliche FLB b) Zusammenfassung der wesentlichen Projektinformationen (Projektbeschreibung/Projektgegenstand, Liegenschaftsbeschreibung, Nutzerbeschreibung/-profile, allgemeiner Umfang der Leistungen des Bieters) sowie aller bedarfsrelevanten Informationen (Unterstützung der AG bei der Bedarfsdefinition) c) Ergänzung, Fortführung und Detaillierung der im Vorfeld AG-seitig begonnenen Bedarfskonkretisierung und Beschreibung von planerischen, baulichen, betrieblichen und nutzerspezifischen Anforderungen d) Entwicklung, Aufstellung und Abstimmung (mit der AG) einer projektbezogenen Struktur bzw. Gliederung und Erstellung der ergebnisorientierten Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation) sowie Weiterführung des Raumprogramms zu einem umfassenden Raumbuch e) Zusammenstellung aller Informationen in geeigneter schriftlicher Form als Anlage zur Leistungsbeschreibung; erforderliche Informationen können auch direkt in die Outputspezifikation integriert werden f) Definition und Bereitstellung der geforderten planerischen, baulichen und betrieblichen Qualitäten, die über die gesamte Bauphase vertraglich gefordert werden, insbesondere: 3. Begleitung des GU-Vergabeverfahrens 4. Umsetzungscontrolling und Qualitätssicherung während der Bauausführung Leistungen nach Beauftragung des GU inkl. Unterstützung der Objektüberwachung und der AG Bei den technischen Leistungen zur Unterstützung der AG bei der Überwachung der Planung, Bauausführung, Übergabe und Inbetriebnahme handelt es sich insbesondere um die folgenden Leistungen: 4.1 Prüfung der Planungen des GU Prüfung der Ausführungsplanung und der Werk- und Montageplanung 4.2 Umsetzungscontrolling und Qualitätssicherung während der Bauausführung Begleitung der Baumaßnahme zusätzlich zur bauüberwachenden Tätigkeit des GU und Unterstützung der AG über voraussichtlich den Zeitraum gemäß Rahmenterminplan. Die Leistung soll nach Zuschlagserteilung an den bauausführenden Vertragspartner beginnen und endet ca. 3 Monate nach der Übergabe des Gebäudes. Ziel der Begleitung ist es, die Qualitätskontrolle, das Änderungsmanagement und die Abnahmen im Sinne des Projekterfolges zu gewährleisten. Teilnahme an Bau- und Planungsbesprechungen, eine belastbare Nachtragsprüfung sowie eine vollumfängliche Unterstützung bei der Nachtragsabwehr sind ebenfalls Teil der Leistung. Zudem gehören die Veranlassung und Kontrolle der erforderlichen Funktionsprüfungen und Endkontrollen sowie der Inbetriebnahme zum Leistungsumfang. Gleiches gilt für die Prüfung der Gewährleistungsverzeichnisse sowie die Kontrolle der Dokumentation des Gebäudes (gemäß Standard JGU und Vorgaben gemäß RLBau RLP) nebst seiner technischen Einrichtung. 5. Inbetriebnahme-Management Es soll ein Inbetriebnahme-Management gemäß der aktuellen AMEV-Richtlinie Nr. 170 "Inbetriebnahmemanagement" durchgeführt werden. 6. Technisches Monitoring Zusätzlich zum Inbetriebnahme-Management soll ein Technisches Monitoring gemäß der Richtlinie "klimaneutrale Landesgebäude" des Landes Rheinland-Pfalz für die ersten 2 Betriebsjahre nach Übergabe durchgeführt werden. Die Leistungen für das Technische Monitoring entsprechen der AMEV Richtlinie Nr. 158 "Technisches Monitoring 2020". Die Berichte des Technischen Monitorings sind bis zu 24 Monate nach Übergabe zu erstellen/übergeben.