Zusätzliche Informationen
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OPTIONEN: Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Mit Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren, die gleichzeitig den Vertragsabschluss darstellt, werden zunächst die Leistungen der Einarbeitungsphase und der Projektstufe 3 nach § 2 AHO-Heft Nr. 9 beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Der Kreis Gütersloh hat die Möglichkeit, anschließend die weiteren Projektstufen nach § 2 AHO-Heft Nr. 9 separat abzurufen. Weitere Beauftragungsstufen wären also: -Projektstufe 4 nach § 2 AHO-Heft Nr. 9 (Beauftragungsstufe 2), -sowie Projektstufe 5 nach § 2 nach AHO-Heft Nr. 9 (Beauftragungsstufe 3). Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung grundsätzlich keine zusätzlichen Ansprüche herleiten. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen über Beauftragungsstufe 1 hinaus. Die Besonderen Leistungen und Zusatzleistungen werden zum Teil direkt mit den Beauftragungsstufen in Auftrag gegeben. Zu erbringen sind nach entsprechender Beauftragung ferner optionale Besondere Leistungen und Zusatzleistungen. Für weitere Einzelheiten wird auf den beigefügten Vertragsentwurf verwiesen (Anlage 12). //INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN: Verfahren: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 74 i.V.m. § 17 VgV; Zwei Phasen: 1. Phase: Bewerbungsphase: Abgabe von Teilnahmeanträgen; 2. Phase: Verhandlungs-/Angebotsphase: Einladung der drei ausgewählten Bewerber (Bieter) zur Abgabe von Erstangeboten, Verhandlungen und finale Angebote. Die Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes (Anlage 9), das Angebotsformular (Anlage 10) und der Vertrag (Anlage 12) liegen bereits zum jetzigen Verfahrensstand als Entwurf bei, damit sich alle Interessenten ein möglichst umfassendes Bild von den zu vergebenden Leistungen machen können. Angebote sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht vorzulegen. // ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN: 1. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnahmeanträge/Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden. Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung im Vergabeportal erforderlich. 2. Macht der Bewerber/Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag/das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollen. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag/das Angebot vollständig ist. 4. Bewerber-/Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. 5. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 6. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 7.Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. Die Einholung eines Gewerbezentralregisterauszugs bleibt vorbehalten. 8. Nähere Einzelheiten zum geplanten Projekt ergeben sich aus der Kurzbeschreibung der Leistung, die für den Teilnahmewettbewerb beigefügt ist (Anlage 7). Die vollständige Leistungsbeschreibung mit weitergehenden Bestandsunterlagen wird den erfolgreichen Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in der Angebots- und Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle stellt aus Sicherheitsgründen diese Unterlagen im Teilnahmewettbewerb noch nicht bereit, da dies zu einer ungehinderten und anonymen Abrufmöglichkeit führen würde und die Daten und Informationen schutzbedürftig sind. Für die Entscheidung über die Beteiligung am vorliegenden Verfahren sind die bereits im Teilnahmewettbewerb abrufbaren Unterlagen nach Ansicht der Vergabestelle ausreichend. Die Vergabestelle behält sich die Abfrage von Vertraulichkeitsvereinbarungen von allen Bietern vor Übersendung der Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase vor. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: -Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, - Eigenerklärung Russland-Sanktionen, - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz. Formulare für die Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar. Die Öffnung von Teilnahmeanträgen wird unverzüglich nach Ablauf der Frist durchgeführt. Bewerber sind nicht zugelassen. Auf Nachforderung besteht kein Anspruch des Bewerbers. Die Vergabestelle entscheidet nach § 56 VgV über Nachforderungen. // AUSWAHLKRITERIEN Erreichbar sind max. 150 Punkte (vgl. für Einzelheiten Anlage 6 der Vergabeunterlagen) 1. Referenzen des Unternehmens: max. 5 Wertungspunkte x Gewichtung 20 = max. 100 Punkte (nachfolgende Ziffern verteilt auf 1.1 - 1.3) 1.1 Anzahl der Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, die alle nachstehenden Kriterien erfüllen: • Erbracht wurden Projektsteuerungsleistungen, • mindestens Projektstufen 3 bis 5 nach § 2 AHO-Heft Nr. 9 (oder vergleichbar) beauftragt und abgeschlossen, wobei für den Abschluss die Übergabe des Gebäudes an den Nutzer ausreicht, • bezogen auf den Neubau eines Gebäudes mit einer Mindestbausumme von EUR 40,0 Mio. netto in KG 200-700 nach DIN 276 (oder vergleichbar), mit Ausnahme von KG 710 und KG 760, • das Projekt muss mindestens in Honorarzone III nach AHO-Heft Nr. 9 (oder vergleichbar) einzuordnen gewesen sein, • Übergabe des Gebäudes an den Nutzer nach dem 31.12.2018. 1.2 Anzahl der Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, die alle nachstehenden Kriterien erfüllen: • Erbracht wurden Projektsteuerungsleistungen, • für einen Auftraggeber nach § 98 GWB, • mindestens Projektstufen 3 bis 5 nach § 2 AHO-Heft Nr. 9 (oder vergleichbar) beauftragt und abgeschlossen, wobei für den Abschluss die Übergabe des Gebäudes an den Nutzer ausreicht, • bezogen auf den Neubau eines Bevölkerungsschutzzentrums, einer Feuerwehr- oder Rettungseinrichtung oder ein Objekt mit vergleichbaren Projektsteuerungsanforderungen mit einer Mindestbausumme von EUR 20,0 Mio. netto in KG 200-700 nach DIN 276 (oder vergleichbar), mit Ausnahme von KG 710 und KG 760, • das Projekt muss mindestens in Honorarzone III nach AHO-Heft Nr. 9 (oder vergleichbar) einzuordnen gewesen sein, • Übergabe des Gebäudes an den Nutzer nach dem 31.12.2018. 1.3 Anzahl von Referenzenprojekten, die Ziffer 1.1 und/oder Ziffer 1.2 entsprechen und die eine Übernahme eines bereits begonnenen Projektes vor Beginn der Bauphase durch den Bewerber/das Bewerbergemeinschaftsmitglied betrafen. Referenzprojekte, die gleichzeitig die Anforderungen beider Ziffern (1.1 und 1.2) erfüllen, werden bei beiden Ziffern berücksichtigt. Bitte nutzen Sie für Ihre Angaben die Vordrucke aus Anlage 2, Ziffer 10. 2. Durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektsteuerung) der letzten 3 Geschäftsjahre netto: max. 5 Wertungspunkte x Gewichtung 5 = max. 25 Punkte. 3. Anzahl aktuell beschäftigter Architekten und Ingenieure (je w/m/d), umgerechnet auf Vollzeitstellen: max. 5 Wertungspunkte x Gewichtung 5 = max. 25 Punkte. Die erreichte Gesamtpunktzahl als Summe der genannten Kriterien (je Gewichtung x Wertungspunktzahl) ist entscheidend. Die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).