Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt …
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Die Bauwerskprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken Leistungsbereich 02: Verkehrszeichenbrücken . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch …