Beschreibung
:
Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (98,95 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3 HOAI) Stufe 3 (LPH 4 HOAI) Stufe 4 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 5 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone III Anrechenbare Kosten: KG 500 115.000,00 EUR (netto) Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: Juli 2024 - Juli 2025 Baubeginn: Obtober 2025 Fertigstellung: August 2027 Die Glockenbergschule in Neustadt b. Coburg wurde von 1831-1833 erbaut und ist heute ein Baudenkmal gemäß Art.1, Abs.2 DSchG. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht bereits ein Mehrfamilienwohnhaus mit Zufahrt rechts neben und Parkmöglichkeiten hinter dem Gebäude. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Laubbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 1.697,00 m2 wurde in zwei Grundstücke aufgeteilt. Das bereits bebaute Grundstück hat nach dem Verkauf eine Größe von ca. 530,00 m2. Das vom Förderverein erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 1.167,00 m2. Differenzierte Unterrichtsangebote erfordern dementsprechend 3 allgemeine Unterrichtsräume mit einer Größe von je 70 m2 und zugehörige Teilungs- und Förderräume mit einer Größe von je ca. 16 m2, die meist parallel zum eigenen Unterricht genutzt werden. Für den Bereich des Ankommens der Kinder vor Unterrichtsbeginn und auch für eine differenzierte Unterrichtsbegleitung (Teilungs- und Förderraum) soll ein zentraler Raum, mit direkter Anbindung an alle Unterrichtsräume entstehen. Außerdem bedarf es einen Raum, indem kontinuierliche Teamabsprachen der Lehrkräfte untereinander, regelmäßiger Beratung unter Hinzuziehung von Eltern und Kooperationspartnern und/ oder anderer Institutionen stattfinden können. Bevorzugt sollen sich alle Räume auf einer Ebene befinden, um den vorgesehenen Lernstrukturen gerecht zu werden. Ein Speiseraum/Mensa in einer Größe von 50m2 sowie eine sich anschließende Ausgabe- und Spülküche von 20 m2 Größe sollen in das Gebäude ebenso integriert werden wie ein Arztzimmer, ein Lagerraum, ein Teamzimmer für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal und die für so ein Gebäude notwendigen Nutzflächen. Die eigentliche Schulverwaltung befindet sich im Haupthaus der Glockenbergschule und soll auch dieses Gebäude mitverwalten. Sonderpädagogische Aufgaben an einer Schule umfassen neben der sonderpädagogischen Begleitung und dem Unterricht in Kleingruppen- und Einzelsituationen, erhöhte diagnostische, beratende und verwaltungsfachliche Aufgaben. Die entsprechenden Räume sollen multifunktional genutzt werden: Förderunterricht, Beratungs- und Besprechungsraum. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung, die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zu führen. Deshalb sind im Nachmittagsangebot verschiedene Themenbereich zu realisieren. Hier sind im Einzelnen folgende Funktionen zu nennen: Leseoase, um den Spaß am Lesen zu fördern. Dieser Bereich sollte Möglichkeiten zum gemütlichen Verweilen ebenso wie zu Vorlesestunden und Leseprojekte geben. Entspannungsoase/Chillecke/Snoezelraum, um den Kindern die Bereiche Ruhe, Selbstwahrnehmung und Entspannung nahe zu bringen. Kreativbereich, mit Spielzeugen werden die Fähigkeiten wie abstraktes Denken und mathematische Intelligenz, sowie Feinmotorik weiterentwickelt. Durch das Ausdenken eigener Spielweisen und -welten wird die Fantasie der Kinder gefordert und gefördert. Die Themenbereiche können sich auf die verschiedenen Räume des Gebäudes, einschl. der Mensa, verteilen. Sollen aber so flexibel angelegt sein, dass diese den normalen Unterrichtsbetrieb und einer Aula Nutzung nicht gegenüberstehen. Für das Mittagessen ist in der Mensa eine Ausgabe- und Spülküche mit Vorbereitungszone und Lagerraum vorzusehen. Der als Mensa geschaffene Raum soll zugleich als Aula nutzbar sein. Abschließend ist zu ergänzen, dass eine barrierefreie Erschließung des gesamten Schulgebäudes zwingend notwendig ist.