ZV - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Energieversorgung Strom und Gas 2025

Energieversorgung Strom und Gas Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften des Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR". Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2025 ca. 3,89 Mio. kWh. Die Ausschreibung …

CPV: 09000000 Petroleum products, fuel, electricity and other sources of energy, 09310000 Electricity, 09123000 Natural gas
Place of execution:
ZV - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Energieversorgung Strom und Gas 2025
Awarding body:
KU-Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR
Award number:
1200-0452-2024/001273

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : KU-Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ZV - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken - Energieversorgung Strom und Gas 2025
Beschreibung : Energieversorgung Strom und Gas
Kennung des Verfahrens : 3542a86a-8e91-499f-9fb6-11778ae3c65a
Interne Kennung : 1200-0452-2024/001273
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Stromabnahmestellen sowie Gasabnahmestellen des Auftraggebers (Bayreuth)
Postleitzahl : 95445
Land, Gliederung (NUTS) : Bayreuth, Kreisfreie Stadt ( DE242 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: KU-Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR Nordring 2 95445 Bayreuth
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Energieversorgung Strom
Beschreibung : Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften des Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR". Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2025 ca. 3,89 Mio. kWh. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09310000 Elektrizität

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Stromabnahmestellen des Auftraggebers (Bayreuth)
Postleitzahl : 95445
Land, Gliederung (NUTS) : Bayreuth, Kreisfreie Stadt ( DE242 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 11.10.2024 Schätzmenge Los 1: ca. 3,89 Mio. kWh Höchstmenge Los 1: 5,84 Mio. kWh

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Versorgungssicherheit
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 80
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Energieversorgung Gas
Beschreibung : Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Kommunalunternehmen GeBO "Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR". Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle Gasabnahmestellen des Auftraggebers, die im Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 4) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt im Lieferjahr 2025 ca. 23,5 Mio. kWh. Die Ausschreibung der Gaslieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Gasabnahmestellen des Auftraggebers (Bayreuth)
Postleitzahl : 95445
Land, Gliederung (NUTS) : Bayreuth, Kreisfreie Stadt ( DE242 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 11.10.2024 Schätzmenge Los 2: ca. 23,5 Mio. kWh Höchstmenge Los 2: 35,25 Mio. kWh

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Versorgungssicherheit
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 80
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : KU-Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR
Registrierungsnummer : DE275674178
Postanschrift : Nordring 2
Stadt : Bayreuth
Postleitzahl : 95445
Land, Gliederung (NUTS) : Bayreuth, Kreisfreie Stadt ( DE242 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer : 09463000-0001SC1200-50
Postanschrift : Steingasse 18
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t:0981531277
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 98153-1277
Fax : +49 98153-1837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t: 0981531277
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 98153-1277
Fax : +49 98153-1837
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 99e85b39-c551-45d8-a77c-46cd6a76c8d7 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/11/2024 15:34 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00687398-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 220/2024
Datum der Veröffentlichung : 12/11/2024