Workforce-Management-System

Beschreibung: Der Bereich IV Wirtschaft und Logistik des Universitätsklinikums Ulm beabsichtigt die Beschaffung und Implementierung eines Workforce-Management-Systems für Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung (Workforcemanagementsystem) um die sich stetig weiterentwickelnden Anforderungen eines dynamischen Klinikbetriebs prozesssicher abbilden zu können und gleichzeitig über die Funktionalitäten des Workforcemanagementsystems die Einhaltung aller geltenden/relevanten Gesetze, Tarifverträge, Normen, Regulatorien, …

CPV: 72000000 IT services: consulting, software development, Internet and support
Place of execution:
Workforce-Management-System
Awarding body:
Universitätsklinikum Ulm
Award number:
31 101:391

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Ulm
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Workforce-Management-System
Beschreibung : Beschreibung: Der Bereich IV Wirtschaft und Logistik des Universitätsklinikums Ulm beabsichtigt die Beschaffung und Implementierung eines Workforce-Management-Systems für Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung (Workforcemanagementsystem) um die sich stetig weiterentwickelnden Anforderungen eines dynamischen Klinikbetriebs prozesssicher abbilden zu können und gleichzeitig über die Funktionalitäten des Workforcemanagementsystems die Einhaltung aller geltenden/relevanten Gesetze, Tarifverträge, Normen, Regulatorien, etc. sicherzustellen.
Kennung des Verfahrens : 113e3c15-eac4-42b6-b421-cfc71c672d86
Interne Kennung : 31 101:391
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Albert-Einstein-Allee 29
Stadt : Ulm
Postleitzahl : 89081
Land, Gliederung (NUTS) : Ulm, Stadtkreis ( DE144 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXR6YYBYM4M
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Workforce-Management-System
Beschreibung : Die Intention sowie der Fokus des Beschaffungsvorhabens liegen in der Etablierung und Implementierung eines Workforcemanagementsystems, welches im Kern als State-of-the-Art Tool für die Klinikspezifische Dienstplanung dient, eine maximal Benutzerfreundlich gestaltete Plattform für die Mitarbeiter bietet und somit eine dauerhaft sichere und konsistente Durchführung der komplexen Dienst- und Personaleinsatzplanung ermöglicht. Zudem sind die Einbindung der Software in die bestehende Systemlandschaft sowie Service und Supportdienstleistungen elementarer Bestandteil des Beschaffungsvorhabens. Eine der maßgeblichen Anforderungen ist eine optimale ausgestaltete und damit prozesssichere Einbettung des Workforcemanagementsystems in die bestehende IT- und Softwarestruktur, im Speziellen sind hier die Schnittstellen an das HR-System (SAP) sowie das klinische Krankenhausinformationssystem zu berücksichtigen da für den Betrieb des Workforcemanagementsystems zwingend Daten aus dem HR-System sowie dem KIS abgefragt und verarbeitet werden müssen um eine adäquate operative Bedarfsplanung (ohne Unter- / Überdeckung) des Personals abbilden zu können. Hierfür bedarf es zwingend einer diesbezüglichen, SAP-zertifizierten Schnittstelle, da allein hierdurch gewährleistet werden kann, dass die Datenexporte und -Importe reibungslos, in der richtigen Qualität und zum richtigen Zeitpunkt vorhanden sind. Die dadurch erforderliche bidirektionale Schnittstelle muss zertifiziert sein, um Fehler bei den Datenimporten und -Exporten bestmöglich zu vermeiden. ATOSS ist als Softwarehersteller derzeit europaweit der einzige Anbieter und SAP-Partner im Bereich Workforce-Management-System (Personaleinsatzplanung), der über eine zertifizierte Schnittstelle zu SAP HCM PY sowie über den zwingend notwendigen "Endorsed Partner"-Status verfügt. ATOSS ist diesbezüglich also SAP-zertifiziert und damit autorisiert, entsprechende Schnittstellenfunktionalitäten in den Systemen abzubilden. Im Zuge der Markterkundung des Auftraggebers hat sich ergeben, dass derzeit keine andere Softwarelösung für die Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung am Markt disponibel ist, welche eine wie o.g. bereits im Einsatz befindliche Schnittstelle zu SAP HCM PY zur Verfügung stellen kann. Daher ist festzustellen, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde. Zudem und unabhängig von der bereits beschriebenen Schnittstellen-Thematik ist § 14 Abs. 6 VgV folgend festzustellen, dass es keine adäquaten Alternativ-Lösungen gibt, welche das Anforderungsprofil des Hauses erfüllen könnten, eine etwaige künstliche Einschränkung durch das Anforderungsprofil ergibt sich explizit nicht da die notwendigen Parameter den anforderungsgerechten, in diesem Fall auch Klinik- und Häuserübergreifenden Einsatz einer Zeiterfassungs- und Personaleinsatzplanungssoftware beim Auftraggeber gewährleisten.
Interne Kennung : 31 101:391

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Albert-Einstein-Allee 29
Stadt : Ulm
Postleitzahl : 89081
Land, Gliederung (NUTS) : Ulm, Stadtkreis ( DE144 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Innovative Beschaffung
Beschreibung : .
Innovatives Ziel : Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Darüber hinaus sind folgende Rügefristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 3 GWB zu beachten, die zu einer Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ungeachtet dessen können Bieter und Bewerber die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde (vgl. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB). Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Weiterhin ist zu beachten, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht eintritt , wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Darüber hinaus sind folgende Rügefristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 3 GWB zu beachten, die zu einer Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ungeachtet dessen können Bieter und Bewerber die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde (vgl. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB). Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Weiterhin ist zu beachten, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht eintritt , wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsklinikum Ulm -

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Es bestehen Alleinstellungsmerkmale, wie sie bei der "Beschreibung der Beschaffung" umfassend dargestellt werden.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ATOSS Software SE
Angebot :
Kennung des Angebots : 202500622
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 31 101:391

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Ulm
Registrierungsnummer : DE147040060
Postanschrift : Albert-Einstein-Allee 29
Stadt : Ulm
Postleitzahl : 89081
Land, Gliederung (NUTS) : Ulm, Stadtkreis ( DE144 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 731-500-66243
Fax : +49 731-500-66212
Profil des Erwerbers : https://www.uniklinik-ulm.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Kapellenstraße 17
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76131
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer Baden-Württemberg
Telefon : 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : ATOSS Software SE
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE812622540
Postanschrift : Rosenheimer Straße 141 h
Stadt : München
Postleitzahl : 81671
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : ATOSS Software SE
Telefon : +49 89 4 27 71 0
Internetadresse : https://www.atoss.com/de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5e341d11-c552-4fff-aeb2-26f4632c848b - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/04/2025 16:09 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00253760-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 76/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/04/2025