Zusätzliche Informationen
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Ergänzung zu Zuschlagskriterien: 1. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB gemäß § 58 VgV unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien in folgender Gewichtung ermittelt: 1. Finanzielles Angebot: 70 % 2. Konzeptionelles Angebot: 30 % 2.Erläuterung zu den Zuschlagskriterien: Die eingereichten Angebote werden nach Maßgabe der angegebenen prozentualen Gewichtung zunächst für jedes Einzelkriterium und dann insgesamt bewertet. 2.1 Bewertungsrahmen Für die Wertung wird folgender Rahmen zugrunde gelegt: Wertungskriterium 1: Finanzielles Angebot- Gewichtung: 70 % - max. Punktzahl Einzelkriterium: 100 Punkte ( zusammengestezt aus: 1. Unterkriterium: 65 Punkte, 2. Unterkriterium: 25 Punkte, 3. Unterkriterium: 10 Punkte) - Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: max. erzielbare Punkte): 70 Punkte Wertungskriterium 2: Konzeptionelles Angebot - Gewichtung: 30 % - max. Punktzahl Einzelkriterium: 100 Punkte ( zusammengestezt aus: 1. Unterkriterium: 80 Punkte, 2. Unterkriterium: 20 Punkte) - Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: max. erzielbare Punkte): 30 Punkte Die Darstellung verdeutlicht den Rechengang der Wertung. Maximal werden je Einzelkriterium 100 Punkte vergeben, die dann mit der Gewichtung multipliziert werden. Somit errechnet sich die Punktzahl für das konkrete Angebot auf Ebene der Einzelkriterien. Aufsummiert ergibt sich die Gesamtpunktzahl für das Angebot (maximal 100 Punkte). Das Angebot des Bieters mit der höchsten Punktzahl nach den bekannt gemachten Kriterien stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. 2.2 Bewertung der Einzelkriterien Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe: 2.2.1 Zuschlagskriterium Finanzielles Angebot Das Zuschlagskriterium "Finanzielles Angebot" wird nach folgenden Unterkriterien bewertet 1. Unterkriterium: 65 Punkte 2. Unterkriterium: 25 Punkte 3. Unterkriterium: 10 Punkte Gesamtsumme: 100 Punkte 2.2.1.1. Unterkriterium - Stundenverrechnungssätze In der Anlage C.2 Preisblätter, Preisblatt 1 (Tabellenblatt "Stundenverrechnungssätze") sind die Stundenverrechnungssätze für die verschiedenen Qualifikationen der Mitarbeiter in die aufgeführten Positionen einzutragen. Die einzelnen Qualifikationen werden dabei anhand ihrer in der Vergangenheit gebuchten Häufigkeit gewichtet und abgefragt. Die im Preisblatt angegeben "Einsatztage im Jahr" und "Einsatzstunden im Jahr" dienen dem Bieter als Orientierungs- und Kalkulationshilfe, begründet jedoch keinen Anspruch auf Beauftragung in einem bestimmten, insbesondere in dem vorstehend dargestellten Umfang. Umfang und Dauer dieses Dienstes sind grundsätzlich variierbar und richten sich nach dem Bedarf der Auftraggeberin. Der Bieter mit der insgesamt geringsten angebotenen Gesamtsumme erhält 65 Punkte. Die doppelte Gesamtsumme der geringsten angebotenen Gesamtsumme erhält 0 Punkte. Die Gesamtsummen der übrigen Angebote werden linear interpoliert. Gesamtsummen die die doppelte Summe der geringsten angebotenen Summe überschreiten erhalten 0 Punkte. 2.2.1.2. Unterkriterium - Beispiel-Veranstaltungen): Erläuterung: In der Anlage C.2 Preisblätter, Preisblatt 2 (Tabellenblatt "Beispiel-Veranstaltungen") ist für folgenden Veranstaltungsszenarien die sanitätsdienstliche Betreuung nach dem Ermessen des Bieters zu planen und zu bepreisen: • Beispiel-Veranstaltungen 1: Konferenz mit Ausstellung (8h, 500 PAX) • Beispiel-Veranstaltungen 2: medizinischer Fachkongress ohne Abendveranstaltung (8h, 5.000 PAX) • Beispiel-Veranstaltungen 3: Publikumsveranstaltung mit Abendveranstaltung/Party (11 h, 8.000 PAX) Einzutragen sind Einsatzzeiten und Einheitspreise nur bei den Qualifikationen, die für die jeweilige Veranstaltung dem Bieter notwendig erscheinen. Die gelisteten Positionen stehen in direktem Bezug zu dem Preisblatt 1. Die dort eingetragenen Einheitspreise sind im Preisblatt 2 entsprechend zu übernehmen. Der Bieter mit dem insgesamt geringsten angebotenen Gesamtpreis 25 Punkte. Der Bieter mit der insgesamt höchsten angebotenen Prozentzahl erhält 0 Punkte. Die Prozentzahlen der übrigen Angebote werden linear interpoliert. Einzutragen sind die Zuschläge und Bearbeitungsgebühr in der Anlage C.2 Preisblätter im Tabellenblatt 2 Beispiel-Veranstaltungen. 2.2.1.3. Unterkriterium - Stornokosten Erläuterung: Für die nicht vollständige Leistungsstornierung oder Ausfall einer Veranstaltung sollen Stornierungskosten angeboten werden. Der Ausfall der Veranstaltungen aufgrund übergeordneter Interessen ist davon ausgenommen (vergl. ZVB § 8). Die Stornokosten (in %) sind in der Anlage C.2 Preisblätter, Preisblatt 3 (Tabellenblatt "Stornokosten") einzutragen. Folgende Abstufungen sind vorgesehen: • bis 168 Stunden vor Einsatzbeginn • 167 bis 73 Stunden vor Einsatzbeginn • < 72 Stunden vor Einsatzbeginn Es wird zur Bewertung des Angebotes die Stornokosten jeweils auf die Gesamtsumme (Preisblatt 1) und die drei Beispiel-Veranstaltungen angewandt. Bewertet wird der jeweilige Mittelwert. Der Bieter mit der insgesamt geringsten angebotenen Prozentzahl erhält 10 Punkte. Der Bieter mit der insgesamt höchsten angebotenen Prozentzahl erhält 0 Punkte. Die Prozentzahlen der übrigen Angebote werden linear interpoliert. Gesamtwertung des Zuschlagskriteriums finanzielles Angebot: Die erreichten Punkte in den drei Unterkriterien werden addiert, sodass insgesamt maximal 100 Punkte für das erste Zuschlagskriterium erzielt werden können. Aus dem Produkt der Punktzahl x der Gewichtung des Zuschlagskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Zuschlagskriterium erzielte Punktzahl, maximal 70 Punkte. 2.2.2 Zuschlagskriterium Konzeptionelles Angebot Das Zuschlagskriterium "Konzeptionelles Angebot" wird nach folgenden Unterkriterien bewertet 1. Unterkriterium: 80 Punkte 2. Unterkriterium: 20 Punkte Gesamtsumme: 100 Punkte 2.2.2.1. Unterkriterium - Personalkonzept Erläuterung In der Darstellung des Personalkonzepts soll auf folgende Punkte eingegangen werden: • eine hohe Kontinuität des eingesetzten Personals ist anzustreben, • Darstellung Personalschlüssel, • Qualifikation und Qualifizierung des eingesetzten Personals, • Kompensation von Personalausfällen, • Bereitstellung von zusätzlichem Personal für ad hoc Bedarf Bei der Aufstellung des Personalschlüssels ist zu beschreiben welches Personal (festangestellt / Aushilfskräfte) eingesetzt wird unter Angabe der Kontinuität und Qualifikation. In der Darstellung des gesamten Konzeptes kommt es insbesondere auf die Verfügbarkeit, Flexibilität und Qualifikation sowie hohe Kontinuität des einsetzbaren Personals an. Entsprechend dem Personalkonzept ist eine hohe Kontinuität des eingesetzten Personals anzustreben. Die Güte und Qualität des "Personalkonzepts", wird mit folgenden Punktnoten bewertet, wobei die Auftraggeberin nach konkreter Sachlage auch halbe Punkte vergeben werden können (z. B. 1,5 Punkte): 5 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin werden die Anforderungen sehr gut erfüllt. 4 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin werden die Anforderungen gut erfüllt. 3 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin werden die Anforderungen befriedigend erfüllt. 2 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin werden die Anforderungen ausreichend erfüllt. 1 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin werden die Anforderungen nicht ausreichend erfüllt. 0 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin werden die Anforderungen nicht erfüllt. Maximal können fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 16 multipliziert (= max. 80 Punkte). 2.2.2.2. Unterkriterium - Bemessung Beispielveranstaltung Erläuterung Der Bieter soll seine Bemessungsgrundlage und herleitung für die zu eingeplanten Qualifikationen zu den Beispiel-Veranstaltungen darlegen. Die Güte und Qualität der "Bemessung Beispielveranstaltung", wird mit folgenden Punktnoten bewertet, wobei die Auftraggeberin nach konkreter Sachlage auch halbe Punkte vergeben werden können (z. B. 1,5 Punkte): 5 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin wurde die Bemessungsgrundlage völlig plausibel und schlüssig dargelegt. 4 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin wurde die Bemessungsgrundlage gut dargelegt. 3 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin wurde die Bemessungsgrundlage befriedigend dargelegt. 2 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin wurde die Bemessungsgrundlage ausreichend dargelegt. 1 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin wurde die Bemessungsgrundlage nicht ausreichend dargelegt. 0 Punkte Aus Sicht der Auftraggeberin wurde die Bemessungsgrundlage nicht dargelegt. Maximal können fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 2 multipliziert (= max. 10 Punkte). 2.2.2.3 Gesamtwertung des Zuschlagskriteriums Konzeptionelles Angebot Die erreichten Punkte in den zwei Unterkriterien werden addiert, sodass insgesamt maximal 100 Punkte für das zweite Zuschlagskriterium erzielt werden können. Aus dem Produkt der Punktzahl x der Gewichtung des Zuschlagskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Zuschlagskriterium erzielte Punktzahl, maximal 30 Punkte. Für weitere Einzelheiten wird auf Formblatt Zuschlagskriterien (Erläuterung zu den Zuschlagskriterien) verwiesen.