Wettbewerblicher Dialog zur Vergabe eines Konzessionsvertrages für Lounges

Der Flughafen Köln / Bonn verfolgt eine dynamische und langfristig angelegte Strategie zur Umsetzung der Vision eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Flughafens als Treffpunkt für Menschen aus aller Welt und Zentrum für globale Logistik. Im Rahmen des neuen Terminalnutzungskonzeptes erfolgt eine luftseitige Separierung des Schengen-Bereichs im Terminal 1 und des Non-Schengen-Bereichs …

CPV: 71311240 Airport engineering services, 39222000 Catering supplies
Place of execution:
Wettbewerblicher Dialog zur Vergabe eines Konzessionsvertrages für Lounges
Awarding body:
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Award number:
T139050

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Flughafen Köln/Bonn GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers : Flughafenanlagen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Wettbewerblicher Dialog zur Vergabe eines Konzessionsvertrages für Lounges
Beschreibung : Der Flughafen Köln / Bonn verfolgt eine dynamische und langfristig angelegte Strategie zur Umsetzung der Vision eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Flughafens als Treffpunkt für Menschen aus aller Welt und Zentrum für globale Logistik. Im Rahmen des neuen Terminalnutzungskonzeptes erfolgt eine luftseitige Separierung des Schengen-Bereichs im Terminal 1 und des Non-Schengen-Bereichs im Terminal 2. Dementsprechend führt er Flughafen Köln / Bonn derzeit eine Neuausrichtung des kommerziellen Flächenprogramms durch. Im Vordergrund des Konzepts steht eine hohe Aufenthaltsqualität und Passenger Convenience. Auch die neuen Lounge-Konzepte sollen sich in das ganzheitliche Aufenthaltskonzept einfügen und neue Anreize bieten. Hierbei ist es von hoher Wichtigkeit, dass sich die Lounges als Aushängeschild des Flughafens Köln/Bonn präsentieren und jeweils auf den Bedarf und die Anforderungen der unterschiedlichen Zielgruppen individuell eingehen. Die Lounge im C-Stern profitiert von ihrem Bekanntheitsgrad als etablierter Lounge Standort. Im Terminal 2 entsteht für alle Non-Schengen Passagiere nach der Passkontrolle ein neuartiges Retail-Gastronomie-Aufenthaltskonzept, dessen Herzstück ein zentraler Marktplatz bildet. Die Ausrichtung der Lounge im Terminal 2 sollte daher Internationalität, sowie Annehmlichkeiten und Services für Langstreckenpassagiere in Form eines Premiumprodukts wiederspiegeln. In diesem Zusammenhang schreibt der Flughafen Köln / Bonn über den Wettbewerblichen Dialog die Konzession für die entsprechenden Lounges aus.
Kennung des Verfahrens : f24ab002-27e6-4694-a496-cfa135a02ec2
Interne Kennung : T139050
Verfahrensart : Wettbewerblicher Dialog
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71311240 Dienstleistungen im Flughafenbau
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39222000 Gastronomiebedarf

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : See documentation

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption : § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrugsbekämpfung : § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit : Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von Steuern : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Wettbewerblicher Dialog zur Vergabe eines Konzessionsvertrages für Lounges
Beschreibung : Der Flughafen Köln / Bonn verfolgt eine dynamische und langfristig angelegte Strategie zur Umsetzung der Vision eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Flughafens als Treffpunkt für Menschen aus aller Welt und Zentrum für globale Logistik. Im Rahmen des neuen Terminalnutzungskonzeptes erfolgt eine luftseitige Separierung des Schengen-Bereichs im Terminal 1 und des Non-Schengen-Bereichs im Terminal 2. Dementsprechend führt er Flughafen Köln / Bonn derzeit eine Neuausrichtung des kommerziellen Flächenprogramms durch. Im Vordergrund des Konzepts steht eine hohe Aufenthaltsqualität und Passenger Convenience. Auch die neuen Lounge-Konzepte sollen sich in das ganzheitliche Aufenthaltskonzept einfügen und neue Anreize bieten. Hierbei ist es von hoher Wichtigkeit, dass sich die Lounges als Aushängeschild des Flughafens Köln/Bonn präsentieren und jeweils auf den Bedarf und die Anforderungen der unterschiedlichen Zielgruppen individuell eingehen. Die Lounge im C-Stern profitiert von ihrem Bekanntheitsgrad als etablierter Lounge Standort. Im Terminal 2 entsteht für alle Non-Schengen Passagiere nach der Passkontrolle ein neuartiges Retail-Gastronomie-Aufenthaltskonzept, dessen Herzstück ein zentraler Marktplatz bildet. Die Ausrichtung der Lounge im Terminal 2 sollte daher Internationalität, sowie Annehmlichkeiten und Services für Langstreckenpassagiere in Form eines Premiumprodukts wiederspiegeln. In diesem Zusammenhang schreibt der Flughafen Köln / Bonn über den Wettbewerblichen Dialog die Konzession für die entsprechenden Lounges aus.
Interne Kennung : T139050

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71311240 Dienstleistungen im Flughafenbau
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39222000 Gastronomiebedarf

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : See documentation

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 5 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Nachweis über eine gültige Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5.000.000,- kann vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatzangaben Gesamtumsatz
Beschreibung : Die Angaben zum Gesamtumsatz für die Jahre 2020 bis 2024 (5 Jahre) kann erbracht werden. In einem der Berichtsjahre beträgt der Gesamtumsatz mindestens € 1.000.000,-.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatzangaben vergleichbare Leistungen
Beschreibung : Die Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für die Jahre 2020 bis 2024 (5 Jahre) mit Angabe des Eigenanteils in % kann erbracht werden.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung : Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen/Berufsgenossenschaften kann auf Anforderung vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Abfrage Gewerbezentralregister
Beschreibung : Eine aktuelle Abfrage aus dem Gewerbezentralregister mit Negativauskunft kann vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Nachweis Eintragung
Beschreibung : Ein Nachweis einer Eintragung in ein Unternehmensregister kann vorgelegt werden.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Unternehmensdarstellung
Beschreibung : Die Darstellung des Unternehmens für den ausschreibungsbezogenen Unternehmensteil kann erbracht werden.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Darstellung Arbeitskräfte
Beschreibung : Die Darstellung der Arbeitskräfte mit Aufteilung gemäß Anforderung kann erbracht werden.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenz
Beschreibung : Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben: Es ist ein Referenzprojekt für den Betrieb einer Lounge an einem internationalen Verkehrsstandort auf Basis eines Miet-, Konzessions-, Joint Venture- oder Management-Vertrages.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Finanzielles Angebot
Beschreibung : Höhe der durchschnittlichen Umsatzmiete in Prozent über die gesamte Vertragslaufzeit Höhe der garantierten Miete pro Passagier in Euro je Kalenderjahr Höhe der Investition in Euro
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Kommerzielles Angebot
Beschreibung : Konzept für Sortiment-, Produkt- und Preispolitik Konzept Marketing und Kommunikation Konzept für Personal und Organisation
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Technisches Angebot
Beschreibung : Architektur- und Design Konzept Nachhaltigkeitskonzept
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://s2c.mercell.com/today/139050

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://s2c.mercell.com/today/139050
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Bürgschaft
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 08/04/2025 10:00 +00:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderung möglich
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Keine
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich : ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Gemäß Anhang in den Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Keine

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Flughafen Köln/Bonn GmbH -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Flughafen Köln/Bonn GmbH -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Flughafen Köln/Bonn GmbH -
Organisation, die Angebote bearbeitet : Flughafen Köln/Bonn GmbH -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Flughafen Köln/Bonn GmbH
Registrierungsnummer : 4700008203
Postanschrift : Heinrich-Steinmann-Straße 12
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51147
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Jörg Vogel
Telefon : +49 2203404509
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : t:+492111473045
Postanschrift : Zeughausstr. 210
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +492211473045
Fax : +492211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : df3608a3-c264-4ed8-b2b7-f077fdc2c7b4 - 02
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 05/03/2025 10:18 +00:00
Bekanntmachung — eSender-Übermittlungsdatum : 05/03/2025 10:18 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00151058-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 47/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/03/2025