Zusätzliche Informationen
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Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: // Präqualifikationen für LOS 1 und LOS 2: // Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h // Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h // Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV // Die Vergabe erfolgt im Wettbewerblichen Dialog. Der Auftraggeber führt einen Teilnahmewettbewerb durch, mit dem Ziel, die 3 bestgeeigneten Bewerber je LOS, zum Wettbewerblichen Dialog aufzufordern. Es werden 3 Bewerber je LOS (für beide Lose insgesamt max. 6) für die Dialogphase zugelassen. // Die Kriterien zum Teilnahmewettbewerb und zur Auswahl der 3 bestgeeigneten Bewerber je LOS lauten wie folgt: // Kriterium 1: Referenzen über die in den letzten 15 Jahren abgeschlossene oder in Ausführung befindliche Leistung zur Realisierung von mindestens 5 km Fester Fahrbahn auf Erdbauwerken und/oder auf Brücken // Kriterium 2: Nachweise vergleichbarer Baumaßnahmen (Oberbauerneuerung mit Auftragsvolumen > 5 km in den letzten 10 Jahren für Geschwindigkeiten > 160 km/h) in dem die Ausführungsplanung durch den AN baubegleitend durchgeführt wurde. Vom Bewerber sind Schlüsselpersonale des Planungsstab zu benennen (z.B. Planungsleiter, Planungskoordinator, 1. Planer Fachgewerke). // Kriterium 3: Nachweise zu Baumaßnahmen mit erfolgreicher Einhaltung von Sperrpausenzeiträumen bezogen auf die vergleichbaren Baumaßnahmen (gemäß Kriterium 2). // Wertung: Je Kriterium und zugehöriger Anzahl der nachgewiesenen Maßnahmen ergeben sich folgende Punktwerte: 0 Maßnahmen = 0 Pkt, 1 Maßnahme = 1 Pkt, 2 Maßnahmen = 2 Pkt, 3 Maßnahmen = 3 Pkt, 4 Maßnahmen = 4 Pkt, 5 Maßnahmen oder mehr = 5 Pkt (Maximalwert) // Wie wird die Rangfolge ermittelt: Die Kriterien werden anhand der Referenzen der Bewerber gemäß der Bewertungsmatrix mit Punkten bewertet. Die Rangfolge ergibt sich aus den erreichten Punkten, die höchste Punktzahl ergibt den Rang 1. // Sonderfall Punktegleichheit: Bei Punktegleichheit nach Wertung der Kriterien 1 bis 4, erhält derjenige Bewerber den Vorrang, der in der Wertigkeitsstufe 1 die höhere Punktzahl erreicht. Erreichen Bewerber in der Wertigkeitsstufe 1 die gleiche Punktzahl, so erhält derjenige Bewerber den Vorrang, der in der Wertigkeitsstufe 2 die höhere Punktzahl erreicht. Erreichen Bewerber in der Wertigkeitsstufe 1 und 2 die gleiche Punktzahl, so erhält derjenige Bewerber den Vorrang, der in der Wertigkeitsstufe 3 die höhere Punktzahl erreicht. Bei absoluter Gleichheit wird die Teilnehmeranzahl erhöht. // Wertigkeitsstufe 1 = Kriterium 1 // Wertigkeitsstufe 2 = Kriterium 2 // Wertigkeitsstufe 3 = Kriterium 3 // Es wird ebenso auf Anlage 0.5 - Kriterien für den Teilnahmewettbewerb verwiesen. // Hinweis: Der Dialog wird in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen geführt. Der AG behält sich vor, in jeder Dialogphase die Zahl der zu erörternden Lösungen zu verringern. Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist seitens des AG keine zusätzliche Vergütung als Aufwandsentschädigung vorgesehen. // Folgende Erklärungen sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: // Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. // Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: - 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH, Salomonstr. 15, 04103 Leipzig 2. GTU-Ingenieurgesellschaft GmbH, Stahlkamp 149, 30179 Hannover 3. Schimmelmann Consult GmbH, Bachstraße 12, 14558 Nuthetal (OT Bergholz-Rehbrücke) 4. BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG, Rankestraße 5/6, 10789 Berlin 5. bsi Ingenieurgesellschaft mbH, Bertolt-Brecht-Allee 22, 01309 Dresden // - Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. // Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. // Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. // Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlagdarf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Posterteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristenverwiesen. // // Für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Erwerb entsprechender Lizenzen erforderlich (Lizenz zur Planung und Errichtung für Oberleitungen der Bauarten Re 250 und Re 330) Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes schriftlich zu bestätigen, dass er bereits im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist, bzw. eine schriftliche Bestätigung des Lizenzgebers vorzulegen, dass ihm diese im Falle des Vertragsschlusses übergeben werden. // Nebenangebote sind nur gemäß Anlage 2.4.1 für eine gemeinsame Vergabe von Los 1 und Los 2 zugelassen. //