Bezeichnung
:
F) VgV § 46 (3) Nr. 8: Beschäftigtenanzahl Angabe der Beschäftigtenanzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke. G) VgV § 46 (3) Nr. 1: Referenzprojekte Schöpfwerksprojekte (Planung Neubau, Umbau oder einer Grundinstandsetzung) zum Nachweis der erbrachten Leistungen für den Leistungsbereich Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI
Beschreibung
:
Zu F) VgV § 46 (3) Nr. 8, Beschäftigtenanzahl: Im Durchschnitt (2022, 2023, 2024) im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI mind. 3 Ingenieure (Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master). Es ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Zu G) VgV § 46 (3) Nr. 1, Referenzprojekte: Mindestkriterien: Referenzprojekte Schöpfwerksprojekte (Planung Neubau, Umbau oder Grundinstandsetzung) zum Nachweis der erbrachten Leistungen für den Leistungsbereich Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI. Die Referenzen sind mit dem Vordruck - Eigenerklärung zur Eignung - einzureichen. Für jedes Projekt ist zusätzlich zu den im Vordruck geforderten Projektangaben eine Beschreibung der ausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes in Wort und Bild und/oder Planausschnitten einzureichen. Die Kopie einer Referenzbescheinigung (Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden) ist auf gesondertes Verlangen des AG einzureichen. Referenzprojekte Schöpfwerksprojekte (Planung Neubau, Umbau oder Grundinstandsetzung) zum Nachweis der erbrachten Leistungen für den Leistungsbereich Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI. Alle vorgestellten Projekte müssen innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen worden sein. Als abgeschlossen gelten die Referenzprojekte, wenn die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI bis einschließlich der Leistungsphase 3 innerhalb des o. g. Zeitraumes beendet wurden. Sie können jedoch vorher begonnen worden sein. Mit mind. einer Referenz ist die Planung (mind. LPH 2 und 3 (auch anteilig) gem. § 43 HOAI) an einem Schöpfwerksprojekt, welches die Planung Neubau, Planung einer Grundinstandsetzung oder eines Umbaus zum Inhalt hat und über anrechenbare Kosten von ≥ 1,0 Mio. € netto und mind. über die Honorarzone II verfügen, nachzuweisen. Schöpfwerke sind durch die DIN 1184-1:1992-03 definiert. Auswahlkriterien: Die Auswahl erfolgt anhand der mit dem Vordruck – Eigenerklärung – eingereichten Referenzen. Für jedes Projekt ist zusätzlich zu den im Vordruck geforderten Projektangaben eine Beschreibung der ausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes in Wort und Bild und/oder Planausschnitten einzureichen. Die Kopie einer Referenzbescheinigung (Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden) ist auf gesondertes Verlangen des AG einzureichen. Es werden die besten drei Referenzen gewertet. Bewertung: Es können je Referenzprojekt max. 10 Punkte und insgesamt max. 30 Punkte erreicht werden. Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: Schöpfwerksprojekte (Planung Neubau, Umbau oder Grundinstandsetzung), welche innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 abgeschlossen worden sind. Als abgeschlossen gelten die Referenzprojekte, wenn die Leistungen der Objektplanung gem. § 43 HOAI bis einschließlich der Leistungsphase 3 innerhalb des o. g. Zeitraumes beendet wurden. Sie können jedoch vorher begonnen worden sein. Dabei muss es sich zwingend um Schöpfwerksprojekte handeln, welche die Neubauplanung, Planung einer Grundinstandsetzung oder eines Umbaus mit mind. der Objektplanung, LPH 2 und 3 (auch anteilig), gem. § 43 HOAI zum Inhalt haben sowie über anrechenbare Kosten jeweils ≥ 1,0 Mio. € netto und mind. über die Honorarzone II verfügen. Schöpfwerke sind durch die DIN 1184-1:1992-03 definiert. Wertung je Referenzprojekt: Referenz erfüllt nicht die Mindestkriterien: keine Wertung 1,0 Punkte: für zusätzlich die Leistung der Objektplanung gem. § 43 HOAI LPH 4 (auch anteilig); erbracht innerhalb des o. g. Zeitraums (vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024) 1,0 Punkte: für zusätzlich die Leistung der Objektplanung gem. § 43 HOAI LPH 6 (auch anteilig); erbracht innerhalb des o. g. Zeitraums (vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024) 0,5 Punkte: für die Beinhaltung eines Planfeststellungsverfahrens innerhalb der LPH 4 § 43 HOAI; erbracht innerhalb des o. g. Zeitraums (vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024) 0,5 Punkte: gewertete Referenz enthält auch die Leistung der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI LPH 2 (auch anteilig); erbracht innerhalb des o. g. Zeitraums (vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024) 0,5 Punkte: gewertete Referenz enthält auch die Leistung der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI LPH 3 (auch anteilig); erbracht innerhalb des o. g. Zeitraums (vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024) 1,5 Punkte: gewertete Referenz enthält auch die Leistung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI LP 2,3 und 6 (je LPH: 0,5 Punkte) (auch anteilig); erbracht innerhalb des o. g. Zeitraums (vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024) 2,0 Punkte: gewertete Referenz hat auch die Planung eines Gewässerausbaus zum Inhalt 1,0 Punkte: Standort des Schöpfwerks an einem Tidebeeinflussten Gewässer 1,0 Punkte: Standort des Schöpfwerks in einem Marschgebiet 0,5 Punkte: Bauart des Schöpfwerks in aufgelöster Bauweise nach DIN 1184-1:1992-03 0,5 Punkte: Nutzung des Schöpfwerks als Hochwasserschöpfwerk entsprechend DIN 1184-1:1992-03 0,0 Punkte: Keine der genannten Punkte konnte vergeben werden Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die genannten Eignungskriterien erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber bildet eine Rangliste auf der Grundlage der angegebenen Punkteverteilung für die Auswahlkriterien. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. § 51 VgV, § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen, punktgleichen Bewerbern zu losen.