Betrugsbekämpfung
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1. Nichtvorlage von Gründen im Zusammenhang mit Straftaten. Ich versichere, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) meinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein Unternehmen selbst keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der nachfolgenden Straftaten:1.1 Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB)),1.2 Terrorismusfinanzierung nach § 89c StGB oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,1.3 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte nach § 261 StGB,1.4 Betrug nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, auch insoweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet,1.5 Subventionsbetrug nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, auch insoweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet,1.6 Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB,1.7 Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB,1.8 Vorteilsgewährung und Bestechung nach §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB hinsichtlich ausländischer und internationaler Bediensteter,1.9 Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder 1.10 Menschenhandel und Förderung des Menschenhandels nach den §§ 232, 233 oder 233a StGB, wobei die Verurteilung höchstens 5 Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der o. g. Straftaten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.2. Gründe im Hinblick auf die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen. Ich versichere, dass mein Unternehmen allen seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat – sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt – nachgekommen ist.3. Gründe im Zusammenhang mit sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen3.1 Ich versichere, dass mein Unternehmen innerhalb der letzten 2 Jahre keinen Verstoß gegen § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) begangen hat, der mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt wurde oder belegt werden könnte, der gemäß § 21 AEntG zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge führt und keine temporäre Auftragssperre besteht.3.2 Ich versichere, dass mein Unternehmen innerhalb der letzten 2 Jahre keinen Verstoß gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) begangen hat, der mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt werden könnte, der gemäß § 19 MiLoG zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge führt und keine temporäre Auftragssperre besteht.3.3 Ich versichere, dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge auch nicht gegen die für das Unternehmen geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, die durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union gemäß Artikel 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU, einzelstaatliche Rechtsvorschriften und für das Unternehmen verbindliche Tarifverträge festgelegt sind, verstoßen hat.3.4 Ich versichere, dass mein Unternehmen im Auftragsfall die eingesetzten Arbeitnehmer/-innen nicht unter den für sie jeweils geltenden Mindestentgelt-Regelungen entlohnen und alle weiteren gesetzlichen Pflichten eines Arbeitgebers zur Gewährung von zwingenden Arbeitsbedingungen erfüllen wird.4. Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz. Ich versichere gemäß § 124 GWB:4.1 Mein Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig.4.2 Über das Vermögen meines Unternehmens ist kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden.4.3 Mein Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.5. Gründe im Zusammenhang mit anderen schweren beruflichen Verfehlungen. Ich versichere gemäß § 124 GWB, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB meinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine der unter den Punkten 1.1 – 1.10 aufgeführten schweren Verfehlung bzw. auch eine schwerwiegende Straftat im Geschäftsverkehr wie z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Untreue und Urkundenfälschung oder eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder gegen die öffentliche Ordnung oder auch eine Straftat im Zusammenhang mit Volksverhetzung begangen hat, durch die dessen Integrität in Frage gestellt wird. 6. Gründe im Zusammenhang mit Wettbewerbsverzerrung. Ich versichere, dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u. a. keine Absprachen über Preise oder Preisbestandteile. Ich versichere, dass mein Unternehmen im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf sämtliche Eignungskriterien abgegeben hat. Wissentlich gemachte Falschangaben führen zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb.