Beschreibung
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Es wird klargestellt, dass die Auswahl unter "Art des Kriteriums" mangels zutreffender Auswahlmöglichkeit efolgt ist. Die nachstehend aufgeführten Kriterien sind dem Bereich "persönliche Zuverlässigkeit" zuzuordnen und sind mit dem Teilnahmeantrag (im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) einzureichen. (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. (5) Eigenerklärung des Bieters, nicht zu den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen. (6) Eigenerklärung, ob der Bieter, seine wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften, seine Beteiligungsgesellschaften und gegebenenfalls seine Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten in den letzten drei Jahren finanzielle Zuwendungen i.H.v. mind. 4 Mio. EUR durch einen nicht der Europäischen Union angehörigen Staat erhalten hat (vgl. Art. 3 Abs. 2 der "Verordnung (EU) 2022/2560 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen" (FSR)). Dem Bieter ist bekannt, dass im Fall der beabsichtigten Auftragsvergabe unter Umständen eine ausführlichere Meldung nach Maßgabe der FSR-Verordnung abzugeben ist. (7) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. (8) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG. (9) Eigenerklärung des Bieters, ob und wenn ja, in welchem Umfang der Bieter bzw. ein Unternehmen, auf das der Bieter einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss hat oder welches einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss auf den Bieter hat, einen eigenen Grundstücksvertrag mit JWP-M abgeschlossen hat. (10) Eigenerklärung des Bieters, ob und wenn ja, in welchem Umfang der Bieter bzw. ein Unternehmen, auf das der Bieter einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss hat oder welches einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss auf den Bieter hat, einen Grundstücksvertrag (z.B. (Unter-)Mietvertrag/ Gestattungsvertrag/Nutzungsvertrag) mit einem Dritten für eine (Teil-)Fläche (gedeckt oder ungedeckt) im Bereich des GVZ JadeWeserPort abgeschlossen hat. Auf Anforderung von JWP-M sind zudem vorzulegen: (11) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate zu sein) des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft.