Zusätzliche Informationen
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Ergänzung zu "Technische und beruflichen Leistungsfähigkeit": Die Eignungskriterien 3a, 3b, 3c, 3d, 4, 5,6 und 7 dienen auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). Weiterführung "Zusätzliche Informationen": Ergänzung zu (4) Zu den Auswahlkriterien: Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet: B-Kriterium 1: Unternehmensreferenzen für die Begleitung und Steuerung einer komplexen Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz): Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt gesteuerten externen IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 Dienstleister, 0 Punkte: 1 Dienstleister, 5 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 15 Punkte: 4 Dienstleister, 20 Punkte: 5 oder mehr Dienstleister. Anzahl der migrierten Standorte: Nicht wertbar: Weniger als 50, 0 Punkte: 50 bis 100, 5 Punkte: Mehr als 100 bis zu 200, 10 Punkte: Mehr als 200 bis zu 300, 15 Punkte: Mehr als 300 bis zu 400, 20 Punkte: Mehr als 400. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 1 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 3-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt. B-Kriterium 2: Unternehmensreferenzen für die Koordinierung einer komplexen Dienstemigration: Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt koordinierten externen IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 Dienstleister, 0 Punkte: 1 Dienstleister, 5 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 15 Punkte: 4 Dienstleister, 20 Punkte: 5 oder mehr Dienstleister. Zu migrierende Dienste (Punkte additiv): 5 Punkte: Sprachdienst/Unified Communications, 5 Punkte: Identity and Access Management (IAM), 5 Punkte: Migration von mindestens zwei Diensten in eine Virtualisierungs- bzw. Containerplattform, 5 Punkte: Datenbanken/ -dienste. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 2 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 3-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt. B-Kriterium 3: Unternehmensreferenzen für die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von extern erbrachten IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management): Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt gesteuerten IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 oder 1 Dienstleister, 0 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 20 Punkte: 4 Dienstleister, 30 Punkte: 5 Dienstleister, 40 Punkte: 6 oder mehr Dienstleister. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 3 sind maximal 200 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 5 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 5-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt. B-Kriterium 4: Unternehmensreferenzen für die Tätigkeit im Bereich des Informationssicherheitsmanagements (Punkte additiv): 15 Punkte: Unterstützung eines Auftraggebers im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements (ausgenommen Notfallmanagement) und/oder Prüfung eines Informationssicherheitskonzepts, 5 Punkte: Konzeptionelle Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen des Notfallmanagements (Erstellung und/oder Prüfung eines Notfallkonzepts), 15 Punkte: Bearbeitung von Security Incidents und Kontrolle und Auswertung von Security Reports, 5 Punkte: Prüfung eines Datenschutzkonzepts. Geforderte Mindestpunktzahl: 20 (ansonsten nicht wertbar). Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 4 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 3-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt. B-Kriterium 5: Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Projektmanagementzertifikat verfügen: Gewertet werden: - IPMA Level A, B oder C - PMP - PRINCE2 Practitioner. Für jede weitere Fachkraft (über die Mindestanforderung hinaus), die über eines der folgenden Zertifikate verfügt, werden - für die IPMA Level D 5 Punkte oder - für die folgenden Zertifikate jeweils 10 Punkte vergeben: - IPMA Level A, B oder C - PMP - PRINCE2 Practitioner Es können maximal 30 Punkte erzielt werden. B-Kriterium 6: Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges ITIL-Zertifikat verfügen: Im Rahmen des Bewertungskriteriums gewertet werden: - ITIL Foundation - ITIL Managing Professional Für jede weitere Fachkraft (über die Mindestanforderung hinaus), die über eines der folgenden Zertifikate verfügt, werden - für die ITIL-Foundation 5 Punkte oder - für ITIL Managing Professional 10 Punkte vergeben. Es können maximal 30 Punkte erzielt werden. B-Kriterium 7: Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Zertifikat für Informationssicherheit, insbesondere auf Grundlage von IT-Grundschutz, verfügen: Im Rahmen des Bewertungskriteriums gewertet werden: - IT-Grundschutz-Praktiker - BSI IT-Grundschutz-Berater - Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von BSI ITGrundschutz - TISP (TeleTrusT Information Security Professional) - CISP (Certified Information Systems Security Professional) - CISA (Certified Information Systems Auditor) Für jede weitere Fachkraft (über die Mindestanforderung hinaus), die über eines der vorgenannten gültigen Zertifikate verfügt, werden 5 Punkte vergeben. Es können maximal 15 Punkte erzielt werden. B-Kriterium 8: Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Datenschutzzertifikat (gem. DSGVO) verfügen: Gewertet werden: - Datenschutzbeauftragter nach DIN EN ISO/IEC 17024 - Datenschutzauditor nach DIN EN ISO/IEC 17024 Für jede Fachkraft, die über eines der vorgenannten gültigen Zertifikate verfügt, werden 5 Punkte vergeben. Es können maximal 10 Punkte erzielt werden. Es sind insgesamt maximal 645 Punkte erreichbar. Bei Bewerbergemeinschaft werden die Werte von allen Mitgliedern für die Wertung addiert. Gleiches gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. Von den Bewerbern, die für die Leistungserbringung geeignet sind, werden maximal fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Erweisen sich mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, wird auf der Grundlage der von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreichten Gesamtpunkte für die Eignung eine Rangliste aufgestellt. Die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtpunktzahlen erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Anzahl von Unternehmensreferenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB ausgeführt worden sind (Entscheidungskriterium). Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los. Bezüglich der Auswahlkriterien 5, 6, 7 und 8 gilt: 1. Sofern eine Fachkraft über zwei oder mehrere der genannten Zertifikate verfügt, darf diese Fachkraft nur einmal gezählt werden. 2. Die Auftraggeber behalten sich vor, vom Bewerber die Vorlage der entsprechenden Nachweise zu verlangen.