Beschreibung
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Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft (BG) eintragungspflichtig ist/sind: Auszug aus dem Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters. Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der BG (MBG): Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB), § 129a StGB oder § 129b StGB , § 89c StGB o wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr 2 StGB zu begehen, § 261 StGB, § 263 StGB, § 264 StGB soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union (EU) oder gegen Haushalte richtet, die von der EU o in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB, § 108e StGB, den §§ 333 u 334 StGB, jeweils auch iVm § 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung o den §§ 232 und 233 StGB o § 233a StGB. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind. Ich/Wir erkläre(n), dass weder unser/-e Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten unserem/-n Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/haben, unser/e Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des/der Unternehmen(s) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das/die Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet/-n oder seine/ihre Tätigkeit eingestellt hat/haben, weder das/die Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des/der Unternehmen(s) infrage gestellt wird, weder das/die Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten unserem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, das/die Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat/haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Sofern der Bieter/das Mitglied der BG in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung iSd § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter so hat der Bieter /das Mitglied der BG die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Angabe zu Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnr. Die Formblätter der Vergabeunterlagen sind zu verwenden und zu beachten. Vgl. im übrigen Vergabeunterlagen sowie Ziff. III.1.2. und III.1.3.