Upgrade Onlinelotteriesystem auf Version AURORA

Die TSL plant das Upgrade des vorhandenen Onlinelotteriesystems innerhalb eines Gesamtsystemauftrags, inklusive Erneuerung der eingesetzten Hardware mit dem Anbieter IGT Global Services Limited. Bereits implementierte und kundenspezifische Entwicklungen und Funktionen bleiben erhalten. Der Betrieb und die Wartung des Gesamtsystems sind über den Vertragszeitraum Bestandteil des Auftrags. Die TSL plant das …

CPV: 48000000 Software package and information systems, 72263000 Software implementation services, 72318000 Data transmission services, 72267100 Maintenance of information technology software, 30000000 Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages, 72268000 Software supply services
Place of execution:
Upgrade Onlinelotteriesystem auf Version AURORA
Awarding body:
Thüringer Staatslotterie AöR
Award number:
VOL224-0100

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Staatslotterie AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Upgrade Onlinelotteriesystem auf Version AURORA
Beschreibung : Die TSL plant das Upgrade des vorhandenen Onlinelotteriesystems innerhalb eines Gesamtsystemauftrags, inklusive Erneuerung der eingesetzten Hardware mit dem Anbieter IGT Global Services Limited. Bereits implementierte und kundenspezifische Entwicklungen und Funktionen bleiben erhalten. Der Betrieb und die Wartung des Gesamtsystems sind über den Vertragszeitraum Bestandteil des Auftrags.
Kennung des Verfahrens : 743f2156-8538-4f24-bee8-4ada829147c8
Interne Kennung : VOL224-0100
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72318000 Datenübertragung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Suhl, Kreisfreie Stadt ( DEG04 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Upgrade Onlinelotteriesystem auf Version AURORA
Beschreibung : Die TSL plant das Upgrade des vorhandenen Onlinelotteriesystems innerhalb eines Gesamtsystemauftrags, inklusive Erneuerung der eingesetzten Hardware mit dem Anbieter IGT Global Services Limited. Bereits implementierte und kundenspezifische Entwicklungen und Funktionen bleiben erhalten. Der Betrieb und die Wartung des Gesamtsystems sind über den Vertragszeitraum Bestandteil des Auftrags.
Interne Kennung : VOL2024-0100

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72318000 Datenübertragung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72268000 Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Suhl, Kreisfreie Stadt ( DEG04 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gilt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen Bieter und Bewerber durch den Page öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. derVertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung : Konkret liegt der Fall hier so, dass die Implementierung der Software und die Beschaffung der Hardware zwingend von IGT durchgeführt werden muss. Alle Generalverwaltungsaufgaben werden hinsichtlich der Wartung und Instandhaltung des Zentralsystems von der IGT Global Services Limited übernommen. Die zugehörige Systemlandschaft (Softwarekomponenten inkl. kompatibler Hardwarekonfigurationen) zählt gänzlich zum geistigen Eigentum der IGT Global Services Limited. Die notwendigen Tätigkeiten zum Upgrade des Gesamtsystems schließen eine Mitwirkung durch ein fremdes Unternehmen aus. Hier gelten zum einen die Zugriffsrechte, Rechte am geistigen Eigentum (besonders die Sourcecodes bspw. der Schnittstellen und Spielscheine) und zum anderen die Sicherstellung der freigegebenen passenden Hardwareressourcen und der Verfügbarkeit des Gesamtsystems. Bei der Beauftragung eines Dritten würden gewerbliche Schutzrechte oder andere ausschließliche Rechte von IGT Global Services Limited verletzt, denn die Implementierung kann z.B. nur durch Zugriff auf den Quellcode der IGT Global Services Limited durchgeführt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c) VgV). Eine marktbeherrschende Stellung der IGT Global Services Limited in diesem Bereich ist nicht gegeben (§ 19 Abs. 4 GWB). Das beschriebene Upgrade kann aus technischer Sicht nur durch eine Änderung und Erweiterung am Quellcode erbracht werden. Alleiniger Rechteinhaber an der Software des Zentralsystem ist die IGT Global Services Limited. Rechte, die einen Zugriff auf den Quellcode erlauben, wurden der Thüringer Staatslotterie AöR (TSL) vertraglich nicht eingeräumt und werden auch zukünftig bei der IGT Global Services Limited verbleiben. Die IGT Global Services Limited räumt der TSL lediglich ein einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Software ein. Die TSL ist nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und/oder weiter zu veräußern sowie an Dritte zu lizensieren. Andere Unternehmen, die durch die IGT Global Services Limited einen vertraglich zugesicherten Zugriff auf den Quellcode der Software haben, sind am Markt nicht vorhanden. Jegliche Anpassung des Systems ist, ebenso wie die Behebung von Fehlern und die Wartung der Software für die TSL unverzichtbar. Sie dienen dem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Diese Tätigkeiten können somit aufgrund des fehlenden Zugriffs auf den Quellcode weder von der TSL selbst, noch von anderen dritten Unternehmen vorgenommen werden. Es kommt hierfür nur die alleinige Quellcodeinhaberin, die IGT Global Services Limited, in Betracht. Auch für die Auswahl und Beschaffung der Hardware kommt ausschließlich die IGT Global Services Limited in Betracht. Die Konfiguration der Hardware muss den Anforderungen der IGT Global Services Limited genügen, sodass der Betrieb des Gesamtsystems sichergestellt werden kann. Zudem kann auch auf die Alternative b) „kein Wettbewerb aus technischen Gründen“ abgestellt werden. Denn es ist anerkannt, dass die technische Alleinstellung sich insbesondere auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben kann, z. B. bei der Erweiterung oder Modifikation von Bestandssystemen; bei der Vergabe entsprechender Anschlussaufträge werden die Leistungsspezifikation getragen von dem Bestreben, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen (vgl. Kulartz in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prie0, Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2017, § 14, Rdn. 49 m.w.N.). In dem vorliegenden Fall handelt es sich um ein Upgrade des bestehenden Lotterie Zentralsystems. Das gesamte System wurde im Jahre 2018 beschafft.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Staatslotterie AöR
Registrierungsnummer : 16502000000175
Postanschrift : Fröhliche-Mann-Straße 3b
Stadt : Suhl
Postleitzahl : 98528
Land, Gliederung (NUTS) : Suhl, Kreisfreie Stadt ( DEG04 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 36813545-450
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Registrierungsnummer : 16900601-0001-95
Postanschrift : Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt : Weimar
Postleitzahl : 99423
Land, Gliederung (NUTS) : Weimar, Kreisfreie Stadt ( DEG05 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 361 573321254
Fax : +49 361 573321059
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : IGT Global Services Limited
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : CY101006492
Stadt : Larnaca
Postleitzahl : 6021
Land, Gliederung (NUTS) : Κύπρος ( CY000 )
Land : Zypern
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 137899f7-6b46-4202-8c90-e9cff1ad682a - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 12/11/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00692245-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 221/2024
Datum der Veröffentlichung : 13/11/2024