Beschreibung
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Die Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau beabsichtigt die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz für das in der Vergangenheit immer wieder stark von Hochwässern betroffene Einzugsgebiet der Freiberger Mulde. Nach dem Extremhochwasser 2002 wurden zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entsprechende Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) für Sachsen erarbeitet, zu dem das hier gegenständliche Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch gehört. Das Vorhaben ist seit 2015 Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) des Bundes und der Länder welches nach den Hochwasserereignissen 2013 aufgelegt wurde. Das HRB Oberbobritzsch hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen für die unterliegenden Gemeinden im Flussgebiet der Bobritzsch, sondern darüber hinaus bis ins Einzugsgebiet der Freiberger Mulde bis zur Stadt Döbeln. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer aus den Standardleistungen gemäß AHO Heft Nr. 27, 2. Auflage 2018, aus dem Leistungskatalog „Umweltbaubegleitung“ (UBB) den Punkt 3, Begleitung der Realisierung des Vorhabens mit folgenden Einzelpunkten: 1. Abfassung und Übergabe der erforderlichen Standardmitteilungen an Fach- und Genehmigungsbehörden 2. Dokumentation des Ist-Zustandes der Bautabuflächen vor Baubeginn (Fotodokumentation, Beschreibung des aktuellen Nutzungszustandes) die durch Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden dürfen, Kontrolle dieser Flächen während des Bauablaufes 3. Teilnahme an den Bauanlaufberatungen, Regelmäßige Kontrolle der Baustelle und Teilnahme an Bauberatungen im wöchentlichen Turnus 4. Hinweise auf spezielle, auch eventuell erst bei Bauausführung erkennbare notwendige Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen, Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach gesonderter Anweisung des Auftraggebers auch mit den zuständigen Behörden. 5. Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben. 6. Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf. der Organisation und der Veranlassung der Mängelbeseitigung. 7. Mitwirkung bei Beraten und Aufklären der an der Baumaßnahme interessierten Stellen (z. B. Naturschutzbehörden und –verbände) und Betroffenen (z.B. Anlieger) über Art, räumlichen und zeitlichen Umfang, Sinn und Zweck von umweltfachlichen Maßnahmen. 8. Dokumentieren der erbrachten Leistungen der Umweltbaubegleitung in wöchentlichen Begehungs- und Besprechungsprotokollen. Diese sollen mindestens Angaben enthalten zu: Örtlichkeit, Art, Umfang und Begründung der Auflage bzw. Baumaßnahme Umsetzung und Termine Kontrolle nach Art, Umfang und Zeitpunkt Ggf. Hinweise auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende Maßnahmen Zusammenstellen der Ergebnisse Fotodokumentation Darüber hinaus überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende spezifischen Leistungen: 9. Die zu rodenden Gehölze sind auf das Vorkommen ganzjährig geschützter Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu untersuchen. Sofern Vorkommen festgestellt werden, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der genehmigenden Behörde geeignete Schutz- und Ersatzmaßnahmen festzulegen. 10. Insbesondere hat die Umweltbaubegleitung auf die Einhaltung und Umsetzung der relevanten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (V(LBP), V(SarF)) und CEF aus dem LBP bauzeitlichen Regelungen und der Genehmigungsunterlage nach BImSchG zu achten und Kontrollen durchzuführen (Anlage 7). 11. Für folgende Maßnahmenblätter des LBP sind Planung und Abstimmung sowie die Ausführung durch die Umweltbaubegleitung erforderlich: V(LBP): 14, 15, 16, 23 V(SarF): 2, 5, 7, 8, 9 CEF-FL Ergänzend zu den Maßnahmenblättern des LBP sind folgende Maßnahmenblätter der Genehmigungsunterlage nach BImSchG sind Planung und Abstimmung sowie die Ausführung durch die Umweltbaubegleitung erforderlich (teilweise Dopplung mit den Maßnahmenblättern des LBP: V(LBP): 9 CEF-FL 12. Werden während des Abbaubetriebes bis fünf Jahre nach dessen Einstellung im angrenzenden Wald Absterbeerscheinungen festgestellt, die das übliche Maß übersteigen, sind in einem Fachgutachten die Ursachen zu ermitteln und ggf. Maßnahmen zum Walderhalt/zur Stabilisierung oder notfalls zur Waldumwandlung festzulegen.