Beschreibung
:
Jeder Bewerber muss seine Eignung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 122 GWB) mit dem Teilnahmeantrag nachweisen. Hierzu hat der Bewerber die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen - soweit zu den einzelnen Eignungsanforderungen nicht abweichend geregelt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Der Bewerber erkennt mit seinem Teilnahmeantrag alle Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs an. == BEGRENZUNG BEWERBERANZAHL: Es sollen mindestens drei (3) und höchstens vier (4) geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei mehr als 4 geeigneten Bewerbern werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien ausgewählt: ==AUSWAHLKRITERIUM 1: Durchschnittlicher jährlicher tätigkeitsbezogener Umsatz (mit vergleichbaren Leistungen erzielt) des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Mio. EUR netto. Es können hier max. 10 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung des durchschnittlichen Jahresumsatzes erfolgt in Schritten von 300.000 EUR über dem geforderten Mindestumsatz: Durchschnittlicher Jahresumsatz ist: -- größer als 7,50 Mio. EUR bis zu 7,80 Mio. EUR = 1 Punkt; -- größer als 7,80 Mio. EUR bis zu 8,10 Mio. EUR = 2 Punkte; -- größer als 8,10 Mio. EUR bis zu 8,40 Mio. EUR = 3 Punkte; -- größer als 8,40 Mio. EUR bis zu 8,70 Mio. EUR = 4 Punkte; -- größer als 8,70 Mio. EUR bis zu 9,00 Mio. EUR = 5 Punkte; -- größer als 9,00 Mio. EUR bis zu 9,30 Mio. EUR = 6 Punkte; -- größer als 9,30 Mio. EUR bis zu 9,60 Mio. EUR = 7 Punkte; -- größer als 9,60 Mio. EUR bis zu 9,90 Mio. EUR = 8 Punkte; -- größer als 9,90 Mio. EUR bis zu 10,20 Mio. EUR = 9 Punkte; -- größer als 10,20 Mio. EUR = 10 Punkte. ==AUSWAHLKRITERIUM 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der Referenzen über vergleichbare Leistungen: Das vom Bewerber eingereichte Referenzformular wird qualitativ ausgewertet (d.h. inhaltliche Übereinstimmung der Bewerberreferenz mit den Anforderungen aus dem hier ausgeschriebenen Projekt). Pro Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden. Im Rahmen der quantitativen Bewertung nach ii) wird jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster addiert. Es werden max. 7 Referenzen zugrunde gelegt, d.h. es sind insgesamt max. 70 Punkte bei dem Auswahlkriterium 2 erreichbar. Sollte ein Bieter mehr als 7 Referenzmuster einreichen, ohne diese mittels Nummerierung zu kennzeichnen, wählt die Vergabestelle die ersten 7 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. == AUSWAHLKRITERIUM 3: Anzahl der im betreffenden Bereich bzw. Geschäftsbereich beschäftigten Arbeitskräfte des Bewerbers (in Vollzeitäquivalenten - VZÄ). Es können beim Auswahlkriterium 3 max. 20 Punkte erreicht werden. Die Bepunktung erfolgt in Schritten von 3,00 VZÄ über Mindestanforderung: --Mitarbeiterzahl ab 31,00 VZÄ = 2 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 34,00 (VZÄ) = 4 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 37,00 VZÄ = 6 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 40,00 VZÄ = 8 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 43,00 VZÄ = 10 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 46,00 VZÄ = 12 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 49,00 VZÄ = 14 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 52,00 VZÄ = 16 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 55,00 VZÄ = 18 Punkte; --Mitarbeiterzahl ab 58,00 VZÄ = 20 Punkte. --- Die 4 geeigneten Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden grundsätzlich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den erreichten Eignungspunktzahlen. Es können insgesamt max. 100 Punkte erreicht werden. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis max. 4 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 4 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils die Bewertung beim Auswahlkriterium 2. Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur 3 geeignete Bewerber für das Verhandlungsverfahren zuzulassen, sofern es einen deutlichen Abstand (insgesamt mehr als 15 Punkte) zwischen dem Dritt- und dem Viertplatzierten gibt. === Folgende Eigenerklärungen und Nachweise bzgl. der Befähigung zur Berufsausübung sind zu erbringen: ==a) Kurze EIGENDARSTELLUNG sowie Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers. ==b) Aktueller AUSZUG aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung; Vorlage einer Kopie ausreichend). ==c) EIGENERKLÄRUNG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“). ==d) EIGENERKLÄRUNG über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“). ==e) EIGENERKLÄRUNG, dass das Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“). ==f) EIGENERKLÄRUNG, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“). ==g) EIGENERKLÄRUNG über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen (vgl. Formblatt "Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen).