Übernahme, Transport und Verwertung/Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Ansbach

Übernahme, Transport und Verwertung/Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Ansbach Der Landkreis Ansbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) sowie die Übergabe an das Rücknahmesystem über das Bringsystem mit derzeit 56 Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet zum 01.09.2025 …

CPV: 90500000 Refuse and waste related services
Place of execution:
Übernahme, Transport und Verwertung/Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Ansbach
Awarding body:
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Award number:
LRA-2025-0002

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Übernahme, Transport und Verwertung/Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Ansbach
Beschreibung : Übernahme, Transport und Verwertung/Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Ansbach
Kennung des Verfahrens : fa3d5957-db8a-4997-9f57-7bdb0308cf89
Interne Kennung : LRA-2025-0002
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : verschiedene Orte im Landkreis Ansbach
Stadt : Landkreis Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Landkreis ( DE256 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Übernahme, Transport und Verwertung/Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Ansbach
Beschreibung : Der Landkreis Ansbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) sowie die Übergabe an das Rücknahmesystem über das Bringsystem mit derzeit 56 Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet zum 01.09.2025 für zunächst 3 Jahre bis zum 31.08.2028 neu zu vergeben. Die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) des Landkreises Ansbach sowie die Übergabe an das Rücknahmesystem sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: - Gestellung von Behältern für die Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Altkabeln an den Wertstoffhöfen im Landkreis Ansbach sowie deren bedarfsgerechte Abholung - Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle gem. ElektroG im Landkreis Ansbach - Übernahme der optierten Gerätegruppen sowie der Altkabel und Vermarktung zur Verwertung - Übergabe der nicht-optierten Gerätegruppen an das Rücknahmesystem der Hersteller Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Sofern keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit "automatisch" um jeweils ein Jahr. Die Vertragsdauer verlängert sich auf diese Weise maximal um zwei Jahre.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/08/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Leistungsbeginn ist der 01.09.2025. Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate (bis 31.08.2028). Sofern keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit "automatisch" um jeweils ein Jahr. Die Vertragsdauer verlängert sich auf diese Weise maximal um zwei Jahre.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fahrzeugeinsatz
Beschreibung : Bewertung erfolgt gemäß Formblatt A01 Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertung erfolgt gemäß Formblatt A01 Gewichtung der Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 90
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Pfahler Müllabfuhr GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 02/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen : Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Fahrzeugkategorie : N2
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen : 3
Zahl sauberer Fahrzeuge : 1
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer : 09-5015710-45
Postanschrift : Crailsheimstraße 1
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Landkreis ( DE256 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 981468-1104
Fax : +49 981468-181101
Profil des Erwerbers : http://www.landkreis-ansbach.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002-61
Postanschrift : Promenade 27 (Schloss)
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981-53-1277
Fax : +49 981-53-1837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Pfahler Müllabfuhr GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE132481472
Postanschrift : Gleiwitzer Straße 1
Stadt : Dinkelsbühl
Postleitzahl : 91550
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Landkreis ( DE256 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9851571120
Fax : +49 9851571107
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : da6579b3-e29e-4c76-95ea-0d3aaa79e0e3 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/04/2025 09:28 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00257330-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 77/2025
Datum der Veröffentlichung : 18/04/2025