Beschreibung
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Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, HRA-/HRB-Nummer) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, HRA-/HRB-Nummer, Leistungsanteil) (Formblatt C.2. Basisinformationen). B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerkl: für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt B). C) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Bewerber anzuzeigen (Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt C). D) Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt D). E) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt E). F) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3. Bewerbergemeinschaft). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Unterpunkt "Eignung zur Berufsausübung", Unterpunkt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Unterpunkt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben. G) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt C.4. Eignungsleihe). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vor-liegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt B). 2. Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen (Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt C). 3. Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt D). 4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt C.1. Bewerberbogen, Unterpunkt E). 5. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts, je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf §6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. §6e EU VOB/A vorliegen (§6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§6d EU Abs. 2 VOB/A).