Konkurs
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Neben dem Ausschlussgrund Insolvenz gelten ebenfalls nachfolgend genannte Ausschlussgründe: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe §§§ 123, 124, 142 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Korruption: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124,142 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Betrugsbekämpfung: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Zahlungsunfähigkeit: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124,142 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124,142 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124,142 GWB Entrichtung von Steuern: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123,142 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123,142 GWB