1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Rechtsform des Erwerbers
:
Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung