Beschreibung
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Zuschlagskriterium Qualität: In dem Zuschlagskriterium Qualität wird die Qualität des Umsetzungs- und Qualitätskonzepts bewertet. Das Konzept ist mit einer Gewichtung von 50 % als Zuschlagskriterium festgelegt. Unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen werden anschauliche und nachvollziehbare Darstellungen zu folgenden Abschnitten erwartet: [1]. Beschreibung des Betriebs und der Koordination der Flüchtlingsunterkunft, insb. unter Einschluss folgender Punkte: Sicherstellung der Dienstzeiten und telefonischen Erreichbarkeit; Zusammenarbeit mit AG und vom AG eingesetzte Firmen und Dienstleister; Abstimmungen und Informationsweitergaben zwischen den Mitarbeitenden; Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit (einschließlich Umsetzung und Einhaltung (und – sofern gefordert – der regelmäßigen Evaluation) des Sicherheitskonzeptes, der Hausordnung, Schlüsselmanagement, Maßnahmen zum Brandschutz, Reinigung, Müllentsorgung, Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung, Beschwerde- und Konfliktmanagement); Dokumentation und Berichterstattung. [2]. Beschreibung der sozialen Betreuung und Beratung, insb. unter Einschluss folgender Punkte: Ablauf von Beratungsprozessen (Erstgespräche, Bedarfsanalysen, Beratungen); Angebote zur Tagesstruktur und Integration sowie Freizeitangebote (jeweils unterteilt nach regelmäßigen und besonderen Angeboten; unternehmensintern und extern); Inhalte, Schwerpunkte, Ziele und Zielgruppen der Beratungen und Angebote; Probleme und Grenzen in der sozialen Betreuung und Beratung, Lösungsansätze, Evaluation. [3]. Beschreibung der Integrations- und Netzwerkarbeit, insb. unter Einschluss folgender Punkte: Förderung des Integrationsprozesses und Unterstützung der Bewohnenden hin zu einem selbstbestimmten und selbstständigen Leben; Zusammenarbeit mit Auftraggeber; Zusammenarbeit mit Ortsbeiräten, lokalen Einrichtungen und Institutionen, Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften, Vereinen sowie in der Flüchtlingshilfe aktiven Ehrenamtlichen. [4]. Darstellung des Gewaltschutz- und Konfliktmanagement: Beschreibung geeigneter Maßnahmen zum Schutz von insb. Frauen und Kindern vor Gewalt; Beschreibung möglicher Konfliktpotentiale und der Möglichkeiten, diese frühzeitig aufzugreifen und entgegenzuwirken (präventive und repressive Maßnahmen). [5]. Darstellung des Personals, insb. unter Einschluss folgender Punkte: Soziale und interkulturelle Kompetenzen; Erfahrungen in der Arbeit mit geflüchteten Menschen; Sensibilität für die Bedürfnisse und Problemlagen der untergebrachten Menschen; Professionelles, fachspezifisches und dienstleistungsorientiertes Handeln Alle genannten Aspekte fließen mit gleichem Gewicht in die Wertung ein. Bei der Bewertung der Umsetzungskonzepte bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, inwiefern die eingereichten Konzepte allen in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen entsprechen und inwieweit diese eine reibungslose, qualitativ hochwertige und erfolgsversprechende Umsetzung der Aufgabenstellung versprechen. Aufgrund der Unterbringung von Personen mit verschiedenen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen wird im Rahmen der Bewertung auch ein Fokus darauf gelegt, inwieweit das Konzept die Gewähr dafür bietet, dass ein konflikt- und gewaltfreies Zusammenleben der Bewohnenden in der Flüchtlingsunterkunft ermöglicht sowie gefördert wird. Daneben werden auch die Aspekte Vollständigkeit, strukturelles Vorgehen, Schlüssigkeit bzw. Nachvollziehbarkeit und inhaltliche Schärfe gleichermaßen berücksichtigt. Für das Konzept sind insgesamt maximal 50 Punkte möglich. Ein mit 0 Punkten bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Bepunktung: 50 Punkte = Die Ausführungen in dem Konzept sind vollständig, sehr gut strukturiert und sehr nachvollziehbar. Sie lassen eine sehr gute Leistung erwarten. 40 Punkte = Die Ausführungen in dem Konzept sind insgesamt vollständig und gut strukturiert sowie nachvollziehbar. Sie lassen eine gute Leistung erwarten. 30 Punkte = Die Ausführungen in dem Konzept enthalten einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten und lassen eine insgesamt durchschnittliche Leistung erwarten. 20 Punkte = Die Ausführungen in dem Konzept enthalten mehrere Lücken und/oder Ungereimtheiten und/oder sind in Teilen nicht schlüssig bzw. nicht nachvollziehbar. Sie lassen Schwächen und damit eine ausreichende Leistung erwarten. 10 Punkte = Die Ausführungen in dem Konzept enthalten erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten und/oder sind in weiten Teilen nicht schlüssig bzw. nicht nachvollziehbar. Sie lassen erhebliche Schwächen und damit eine mangelhafte Leistung erwarten. Ausschluss des Angebots! 0 Punkte = Die Ausführungen enthalten keine verwertbaren Aussagen und lassen eine ungenügende Leistung erwarten. Ausschluss des Angebots!