Service, Wartung und Pflege für Rigoletto 2.0

Basisgegenstand sind die Wartung und Pflege sowie Weiterentwicklung der Fachanwen-dung “Rigoletto 2.0” und der zugehörigen, öffentlichen Suchfunktion “Webrigoletto” im Internet. Ziel ist die dauerhafte Sicherstellung der browsergestützten Anwendung und die Weiterentwicklung der Fachanwendung unter den Gesichtspunkten der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Für die öffentliche Anwendung “Webrigoletto” wurden bereits verschiedene Anforderun-gen …

CPV: 75130000 Supporting services for the government
Deadline:
Dec. 9, 2024, noon
Deadline type:
Submitting a bid
Place of execution:
Service, Wartung und Pflege für Rigoletto 2.0
Awarding body:
Umweltbundesamt
Award number:
195088, 92 906/0013

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Umweltbundesamt
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Service, Wartung und Pflege für Rigoletto 2.0
Beschreibung : Basisgegenstand sind die Wartung und Pflege sowie Weiterentwicklung der Fachanwen-dung “Rigoletto 2.0” und der zugehörigen, öffentlichen Suchfunktion “Webrigoletto” im Internet. Ziel ist die dauerhafte Sicherstellung der browsergestützten Anwendung und die Weiterentwicklung der Fachanwendung unter den Gesichtspunkten der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Für die öffentliche Anwendung “Webrigoletto” wurden bereits verschiedene Anforderun-gen an eine barrierefreie Nutzbarkeit umgesetzt. Ziel ist es, auch die interne Fachanwen-dung hinsichtlich ihrer weiteren Optimierungsbedarfe zu analysieren und diese schritt-weise barrierefrei zu gestalten. Die Fachanwendung nutzt verschiedene Software-Pakete, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden müssen, um dauerhaft funktionstüchtig zu sein und den sicherheits-technischen Anforderungen nach dem Stand der Technik zu entsprechen. Weiterhin ist der Umzug von der bestehenden Oracle-Datenbank in eine OpenSource-Datenbank ge-plant, im Sinne eines kostensparenden Verwaltungshandelns. Zum Lückenschluss in der Digitalisierung der Bearbeitung der Anträge mit Rigoletto ist die Weiterentwicklung der Import-Funktion erforderlich. Im nächsten Schritt sollen die Daten aus dem Online-Formular im Bundesportal über eine Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle (M2M-Schnittstelle) abgerufen und in Rigoletto importiert werden können, um so die au-tomatisierte Datenübertragung zu realisieren. Die Anbindung des UBA an die M2M-Schnittstelle erfolgt 2024. Nach Inbetriebnahme der Import-Funktion in Rigoletto und des Online-Formulars im Bundesportal wird die etwaige Anpassung der Import-Funktion an regelmäßige Aktualisierungen des Formulars und der M2M-Schnittstelle beim Bundespor-tal notwendig. Im laufenden Betrieb haben sich zudem Optimierungsmöglichkeiten herausgestellt, zu deren Umsetzung eine Weiterentwicklung verschiedener Funktionen notwendig ist. Für die Rigoletto Fachanwendung soll zudem bei der Erstellung einer Testfallbibliothek unter-stützt werden, um vor Inbetriebnahme neuer Versionen die Funktionalität systematisch testen zu können.
Kennung des Verfahrens : 584826f8-4f5a-468d-843c-26da0ea15a34
Interne Kennung : 195088, 92 906/0013
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt ( DEE01 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrugsbekämpfung : Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption : Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Entrichtung von Steuern : Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Service, Wartung und Pflege für Rigoletto 2.0
Beschreibung : Basisgegenstand sind die Wartung und Pflege sowie Weiterentwicklung der Fachanwen-dung “Rigoletto 2.0” und der zugehörigen, öffentlichen Suchfunktion “Webrigoletto” im Internet. Ziel ist die dauerhafte Sicherstellung der browsergestützten Anwendung und die Weiterentwicklung der Fachanwendung unter den Gesichtspunkten der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Für die öffentliche Anwendung “Webrigoletto” wurden bereits verschiedene Anforderun-gen an eine barrierefreie Nutzbarkeit umgesetzt. Ziel ist es, auch die interne Fachanwen-dung hinsichtlich ihrer weiteren Optimierungsbedarfe zu analysieren und diese schritt-weise barrierefrei zu gestalten. Die Fachanwendung nutzt verschiedene Software-Pakete, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden müssen, um dauerhaft funktionstüchtig zu sein und den sicherheits-technischen Anforderungen nach dem Stand der Technik zu entsprechen. Weiterhin ist der Umzug von der bestehenden Oracle-Datenbank in eine OpenSource-Datenbank ge-plant, im Sinne eines kostensparenden Verwaltungshandelns. Zum Lückenschluss in der Digitalisierung der Bearbeitung der Anträge mit Rigoletto ist die Weiterentwicklung der Import-Funktion erforderlich. Im nächsten Schritt sollen die Daten aus dem Online-Formular im Bundesportal über eine Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle (M2M-Schnittstelle) abgerufen und in Rigoletto importiert werden können, um so die au-tomatisierte Datenübertragung zu realisieren. Die Anbindung des UBA an die M2M-Schnittstelle erfolgt 2024. Nach Inbetriebnahme der Import-Funktion in Rigoletto und des Online-Formulars im Bundesportal wird die etwaige Anpassung der Import-Funktion an regelmäßige Aktualisierungen des Formulars und der M2M-Schnittstelle beim Bundespor-tal notwendig. Im laufenden Betrieb haben sich zudem Optimierungsmöglichkeiten herausgestellt, zu deren Umsetzung eine Weiterentwicklung verschiedener Funktionen notwendig ist. Für die Rigoletto Fachanwendung soll zudem bei der Erstellung einer Testfallbibliothek unter-stützt werden, um vor Inbetriebnahme neuer Versionen die Funktionalität systematisch testen zu können.
Interne Kennung : 195088, 92 906/0013

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge : 0
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 2-mal um 12 Monate zu verlängern. Für die/den Auftragnehmende/n besteht kein Anspruch auf Ausübung der Option. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption teitl ddie Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Auslaufen des Vertrages mit.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dessau-Roßlau
Postleitzahl : 06844
Land, Gliederung (NUTS) : Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt ( DEE01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/02/2025
Laufzeit : 2 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 100

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : [PLATZHALTER; Angaben Umweltaspekten aus LB]
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Klimaschutz

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Kenntnisse und Projekterfahrungen im Bereich Entwicklung und Implementierung so-wie Daten- und Systemmigration von Fachin-formationssystemen vergleichbarer Komple-xität
Beschreibung : Die angegebene(n) 3 Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die Referenzen müssen wenigstens den Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Kenntnisse zu Software, Betriebssystemen, Entwicklungsplattformen, Konzepten: - DBMS ORACLE und MS SQL Server, ggf. Postgres SQL o.a. Datenbanken - Microsoft- und Java-Entwicklungsplattformen, - Service-Orientierte-Architekturen (SOA), - Web-Applikationen, - Vertiefte Kenntnisse von Java Web Frame-works (Benutzeroberfläche), - ASP.NET MVC Framework,- XML-Schnittstellentechnologie, - JSON
Beschreibung : Die angegebene Referenz soll sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die Referenz muss wenigstens den Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen).
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung : Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Bewertungsmatrix aufgeführt.
Beschreibung : Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Bewertungsmatrix definierten Bewertungskriterien ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes.
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Brutto-Angebotspreis
Beschreibung : Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu beachten.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.]

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/12/2024 12:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 53 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 09/12/2024 13:00 +01:00
Ort : 06844 Dessau-Roßlau
Zusätzliche Informationen : Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet : Umweltbundesamt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Umweltbundesamt
Registrierungsnummer : 991-01894-95
Abteilung : Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift : Wörlitzer Platz 1
Stadt : Dessau-Roßlau
Postleitzahl : 06844
Land, Gliederung (NUTS) : Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt ( DEE01 )
Land : Deutschland
E-Mail : Z1.5@uba.de
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : 12345
Postanschrift : Villemomblerstraße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228 9499 0
Fax : +49228 9499 163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 77ea42f5-27ed-438e-8820-e2de562215ad - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/11/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00686018-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 219/2024
Datum der Veröffentlichung : 11/11/2024