Schutzwesten SpezKr modular, Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung des Artikels Schutzweste SpezKr modular SERIALISIERT sowie Ersatzteile dazu über einen Zeitraum von 84 Monaten Rahmenvereinbarung über die Lieferung des Artikels Schutzweste SpezKr modular SERIALISIERT sowie Ersatzteile dazu über einen Zeitraum von 84 Monaten

CPV: 35815100 Bullet-proof vests
Place of execution:
Schutzwesten SpezKr modular, Rahmenvereinbarung
Awarding body:
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Award number:
BwBM-2023-0077

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bw Bekleidungsmanagement GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Schutzwesten SpezKr modular, Rahmenvereinbarung
Beschreibung : Rahmenvereinbarung über die Lieferung des Artikels Schutzweste SpezKr modular SERIALISIERT sowie Ersatzteile dazu über einen Zeitraum von 84 Monaten
Kennung des Verfahrens : aeacd968-2b86-41fa-9608-1df738664536
Interne Kennung : BwBM-2023-0077
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35815100 Kugelsichere Westen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Haren
Land, Gliederung (NUTS) : Emsland ( DE949 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Aufbereitungszentrum Haren

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Schutzwesten SpezKr modular, Rahmenvereinbarung
Beschreibung : Rahmenvereinbarung über die Lieferung des Artikels Schutzweste SpezKr modular SERIALISIERT sowie Ersatzteile dazu über einen Zeitraum von 84 Monaten
Interne Kennung : BwBM-2023-0077

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35815100 Kugelsichere Westen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Haren
Land, Gliederung (NUTS) : Emsland ( DE949 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Aufbereitungszentrum Haren

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : 100 %
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Ein Verhandlungsverfahren ohne vorgezogenen Teilnahmewettbewerb ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV zulässig. Es liegt ein Alleinstellungsmerkmal des Zuschlagsprätendenten vor. Dieses ergibt sich daraus, dass die Beschaffung zu den bereits eingeführten Schutzwesten identischer Schutzwesten nicht bei einem anderen Hersteller möglich ist, weil a) die BwBM zwingend identische Schutzwesten beschaffen muss und b) diese nicht von einem anderen Hersteller oder Händler vertrieben werden. a) Die Nutzer des Schutzwestensystems sind zwingend darauf angewiesen, dass das zu beschaffende System zum bisher eingeführten System identisch ist und kein „Mischbetrieb“ zwischen zwei Schutzwestensystemen erfolgt. Im Fall eines Mischbetriebs von alten und neuen Systemen bestünde die Gefahr, dass der Nutzer bestimmte am Bestandssystem drillmäßig eingeübte Bewegungsabläufe nicht intuitiv auf das Neusystem übertragen kann bzw. aufgrund der Überlegung, ob er nun mit System A oder System B ausgestattet ist, mehrere Sekunden verliert. Im Fall etwa eines Notabwurfs der Schutzweste etwa zum Verlassen eines brennenden Fahrzeugs oder des Abwurfs durch behandelndes Sanitätspersonal entsteht durch diesen Zeitverlust eine Gefahr für Leib und Leben des Trägers. Eine Beschaffung identischer Schutzwesten ist nicht durch die Vergabe mittels einer voll-deskriptiven (anstelle einer zuvor genutzten teilfunktionalen) Leistungsbeschreibung möglich. Dem Nachbau einer identischen Schutzweste steht ein Patent an einer in der Schutzweste verwendeten Hakenschnalle (Schnalle zum schnellen Öffnen der Schutzweste), welches ein mit dem Zuschlagsprätendenten konzernverbundenes Unternehmen innehat, entgegen. Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen, dass der Beschreibung des durch den Zuschlagsprätendenten entwickelten Schutzwestensystems gewerbliche Schutzrechte entgegenstehen. Schließlich ist – unabhängig von den vorgenannten Hinderungsgründen – zweifelhaft, dass ein weiterer Hersteller in der Lage wäre, innerhalb einer angemessenen Zeitlinie eine qualitätsgesicherte Produktion identischer Schutzwestensysteme aufzubauen. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ergibt sich daraus, dass – soweit bei Einleitung des Vergabeverfahrens ersichtlich – kein weiteres Unternehmen in der Lage ist, ein Schutzwestensystem mit gleicher Schutzwirkung (VPAM-Zertifizierung) bei Wahrung eines mit dem Bestandssystem identischen Flächengewichts zu konstruieren. Dieser Kenntnisstand wurde der BwBM im Rahmen zuvor durchgeführter Vergabeverfahren bestätigt (zuletzt Frühjahr 2022; eine weitergehende Entwicklung hat sich zwischenzeitlich nicht bestätigt). b) Über das eingeführte Schutzwestensystem besteht kein Händlerwettbewerb. Der Zuschlagsprätendent vertreibt die Systeme – wie bei Verteidigungsgütern üblich – im Direktvertrieb an militärische Abnehmer ohne die Einschaltung von Zwischenhändlern.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Mehler Vario System GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Vertrag-01

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Registrierungsnummer : 992-80002-47
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51149
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94-99-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Mehler Vario System GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE811147406
Stadt : Fulda
Postleitzahl : 36043
Land, Gliederung (NUTS) : Fulda ( DE732 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6deb5252-0323-4e07-bcba-47f71011d0c6 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/02/2025 13:37 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00133098-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 42/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/02/2025