Zusätzliche Informationen
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Der Auftrag wird im Rahmen einer Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt. Die interessierten Unternehmen werden mit diesen Vergabeunterlagen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Anhand der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise werden diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der von der Vergabestelle vorgegebenen Gliederung und Formblätter zzgl. der weiteren Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zu erstellen und einzureichen. Auf die zum Teil auch in den Formblättern enthaltenen Erläuterungen, welche ebenfalls zu berücksichtigen sind, wird verwiesen. Die Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zum gesamten Teilnahmeantrag und einem möglichen späteren Angebot sind nur in deutscher Sprache einzureichen. Die Sprache für Verhandlung, Vertrag inkl. Anlagen, Dokumentation, Vertrags- / Projektabwicklung, Planunterlagen / Berichte, Arbeitsunterlagen, Schulung, Schriftverkehr, Servicepersonal usw. ist ausschließlich Deutsch. Der Bewerber trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Übersetzung im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen, die der Übersetzung beizulegen sind. Sofern in dem Bekanntmachungstext nicht ausdrücklich in der Landessprache erstellte Dokumente im Original gefordert sind, werden entsprechende Kopien akzeptiert. Im Zweifelsfall / begründeten Einzelfall wird sich seitens der Vergabestelle aber vorbehalten, die originale Unterlage einzusehen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise dem Teilnahmeantrag ebenfalls vollständig beizufügen sind, soweit nicht im Einzelfall eine spätere Anforderung vorbehalten ist. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Sofern der Auftraggeber nach im Rahmen der Auswertung der eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers hat, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen sowie zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch Nachforderungen in Bezug auf die als Mindestbedingungen zum Nachweis der Eignung geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vor. DIE ÜBERMITTLUNG DER TEILNAHMEANTRAGSUNTERLAGEN EINSCHL. ANSCHREIBEN HAT AUSSCHLIEßLICH ÜBER DIE VERGABEPLATTFORM SUBREPORT-ELVIS ZU ERFOLGEN. (DIE ÜBERSENDUNG PER POST, TELEFAX ODER IN ELEKTRONISCHER FORM AN DIE VERAGBESTELLE, Z.B. MITTELS E-MAIL, IST NICHT ZULÄSSIG). GLEICHES GILT AUCH FÜR ZUKÜNFTIGE ANGEBOTE. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber den Angaben im Teilnahmewettbewerb ergeben, ist der Bewerber zu unverzüglicher Offenlegung verpflichtet. Ggfs. muss die Vergabestelle zu späterer Zeit erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. DIE ÜBERMITTLUNG VON BEWERBER-/BIETERFRAGEN HAT AUSSCHLIEßLICH ÜBER DIE VERGABEPLATTFORM SUBREPORT-ELVIS ZU ERFOLGEN. Diese behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht mehr zu beantworten, sofern unter Abwägung der Interessen der Bewerber am Erhalt entsprechender Auskünfte / Beantwortungen und dem Interesse des Auftraggebers an einer Durchführung des Teilnahmewettbewerbes in der genannten Frist aus Sicht des Auftraggebers nicht geboten erscheint. BEWERBER- / BIETERFRAGEN WERDEN AUSSCHLIEßLICH ÜBER DIE GENANNTE VERGABEPLATTFORM BEANTWORTET. Mündliche / telefonische Anfragen oder Anfragen an als die unter Punkt I.1 genannte Adresse werden nicht beantwortet. Eine Kosten- bzw. Aufwandserstattung für die Erstellung der Teilnahmeanträge und späteren Angebote sowie damit im Zusammenhang stehenden Leistungen durch den Auftraggeber findet nicht statt. Eine Übersendung der Verdingungsunterlagen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber behält sich aufgrund § 15 (4) SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.