Beschreibung
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Zur Abgabe finaler Angebote werden nur diejenigen Bieter aufgefordert, die die erforderliche Eignung besitzen. Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Erstangebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig ordnungsgemäß und vollumfänglich erbringt. Um der Auftraggeberin diese Prognose zu ermöglichen, sind vom Bieter mit seinem Erstangebot die geforderten Angaben und Nachweise zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde gemäß der Bekanntmachung und der Auflistung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise (am Ende dieser Bewerbungsbedingungen) in deutscher Sprache vorzulegen. Die Auftraggeberin wird darüber hinaus für diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag vorgesehen sind, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diese in die jeweilige Eignungsprüfung einbeziehen. Wird kein gemeinschaftliches Angebot im Sinne der Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz von Nachunternehmern abgegeben, sind mit Angebotsabgabe vom Bieter alle Nachweise und Erklärungen einmal vollständig vorzulegen. Nachweis zur Eignung der Berufsausübung: 1) Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2) Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO ggf. in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. ***Hinweis: Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen. Bis zum Erlass des ersten Freistellungsbescheides ist ein alternativer Nachweis über die Vorlage eines gültigen Festsetzungsbescheides gemäß § 60a AO verbunden mit einer Eigenerklärung möglich, mit der bestätigt wird, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist und den Bestimmungen entspricht, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält (§§ 59, 63 Abs. 1 AO). Fachlich-/technische Leistungsfähigkeit Eigenerklärungen unter Verwendung der Anlage Erstangebot: 1) Zum Vorliegen der fachlichen Eignung der zur Geschäftsführung bestellten Person 2) Zum Vorliegen von Referenzen: Der Bieter muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren vorweisen, die die Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst gemäß §§ 2 Abs. 2, 13 RettG NRW belegt. ***Hinweis: Die Referenz darf eine maximale durchschnittliche Ausfallquote in Höhe von 5% bezogen auf die Wochenvorhaltestunden aller im Referenzzeitraum erfassten Fahrzeuge aufweisen. (Mindestanforderung). 3) Zum Vorliegen von Ausbildungserfahrung für Notfallsanitäter:innen in den letzten drei Jahren (2024, 2023 und 2022). Wirtschaftlich-/finanzielle Leistungsfähigkeit Eigenerklärungen unter Verwendung der Anlage Erstangebot: 1) Zum Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung. 2) Zum Vorhandensein der für die Leistungserbringung erforderlichen Anzahl qualifizierten Personals im Zeitpunkt des Leistungsausführungsbeginns entweder durch: Variante 1: Das Vorhandenseins eines im Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu 100 % verfügbaren Personalstamms zur Besetzung der geforderten Anzahl RTW und KTW. Oder: Variante 2: Das Vorhandensein eines im Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren Personalstamms von mindestens 75 % der benötigten Anzahl zur Besetzung der geforderten Anzahl RTW und KTW unter ergänzender Angabe der Maßnahmen der Personalgewinnung, die sicherstellen werden, dass bis zum Leistungsausführungsbeginn 100 % der erforderlichen Anzahl zur Verfügung stehen wird; Oder: Variante 3: Das Vorhandensein eines im Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren Personalstamms in einem Umfang kleiner als 75 % unter ergänzender Angabe von nachweislich aktuell (aus den letzten zwei Jahren) erfolgreichen Maßnahmen der Personalgewinnung zu vergleichbaren Bedingungen, d.h. in einer Metropolregion, in einem vergleichbaren Umfang und in einer vergleichbar zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit, die sicherstellen sollen, dass bis zum Leistungsausführungsbeginn 100 % der erforderlichen Anzahl zur Verfügung stehen wird. ***Hinweis: Der Nachweis von Personal setzt voraus, dass sich der prozentuale Anteil nicht nur auf die absolute Anzahl, sondern auch auf die jeweiligen Qualifikationen zur Besetzung der geforderten Anzahl RTW und KTW bezieht. Der Nach-weis eines Personalstamms, der in qualitativer Hinsicht nur aus Rettungssanitäter:innen besteht, wäre unzureichend.