Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Korruption
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Betrugsbekämpfung
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Zahlungsunfähigkeit
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Entrichtung von Steuern
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
:
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzarbG sowie nach § 6 WRegG erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage1). Vorlage der Eigenerklärung Sanktion (Anlage 6) aufgrund der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister.