Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Korruption
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Betrugsbekämpfung
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Zahlungsunfähigkeit
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Entrichtung von Steuern
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung