Korruption
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Betrugsbekämpfung
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), Ausschluss bei Nichtabgabe der Eigenerklärung über Russlandsanktionen gemäß Formblatt L 127_Erklärung_Bezug_Russland_0422
Konkurs
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Entrichtung von Steuern
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Nichtabgabe der Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240 oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)