Beschreibung
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Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen mit folgenden Angaben: -Vorhaben-/Referenzbezeichnung, -Auftraggeber (Name / Anschrift) / ggf. Ansprechpartner / Tel.-Nr.:, -Ort der Ausführung -Leistungszeitraum (von/bis) der vergleichbaren Leistung, -Referenz abgeschlossen: ja/nein, -vertragliche Rolle des Bieters/Bewerbers -Auftragswert, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges mit Bezug zur vergleichbaren Leistung Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind: a) Es sind mind. 3 Referenzen (Mindestreferenzen), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen. b) Vergleichbare Leistung (Leistungsart) sind: Aus den eingereichten Referenzen muss aus jeder Referenz die Erfahrung mit Arbeiten an Hochspannungsanlagen hervorgehen. c) Für mindestens eine der geforderten 3 Mindestreferenz muss zusätzlich zu den Erfahrungen gemäß III 1.b), die Erfahrung über die Prüfung von Hoch- und Niederspannungskabel gemäß den jeweils aktuellen VDE-Bestimmungen hervorgehen. d) Für mindestens eine der geforderten 3 Mindestreferenzen, ist zudem ein mit dem Auftrag erzielter Umsatz (Auftragswert) von mind. 300.000,00 EUR nachzuweisen. Hinweis: Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen werden. Sollten jedoch nur die geforderten drei (Mindest-)Referenzen eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit diesen Referenzen alle v. g. Mindestanforderungen erfüllt werden müssen! 2. Erklärungen, Angaben und Anforderungen an das für die Leistung und Aufsicht vorgesehene Personal 2.1. Mindestqualifikation und Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir über folgende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeiter*innen (MA), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, verfüge/n und diese im Auftragsfall entsprechend den nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen einsetzen werde/n. Hierbei sind folgende Mindestanforderungen zu beachten und gesondert auszuweisen: 2.1.1. Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden. Für diese/n muss mind. die Qualifizierung als Elektromeister*in oder höherwertige Qualifizierung vorliegen. 2.1.2. Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: a.Mindestqualifikation des Personals: Aufgrund der Arbeiten im Bereich von Starkstromanlagen ist nur der Einsatz von Elektrofachkräften bzw. elektrotechnisch unterwiesenen Personen nach DIN VDE 1000-10 zulässig. b.Für die Ausführung der Leistung vorgesehenes Personal: mind. 9 Mitarbeiter, davon mind. 3 Mitarbeiter mit der Qualifikation Elektrofachkraft, 6 Mitarbeiter elektrotechnisch unterwiesenen Personen Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal gemäß 2.2.2.a. und 2.2.2.b. sind vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. 2.2. Erklärung zur Eintragung in das Installateur Verzeichnis des VNB (Stromnetz Berlin) für HSP Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir oder eine im Unternehmen beschäftigte Person über die erforderliche Eintragung im Installateur Verzeichnis des örtlichen Verteilungsnetzbetreibers (VNB) für Hochspan-nung (HSP) verfüge/n und diese gegenüber dem Auftraggeber nach Aufforderung innerhalb der genannten Frist nachweisen werde/n. 2.3. Einsatzverfügbarkeit des für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personals: Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass die geforderten Leistungen zügig und ohne Unterbrechungen innerhalb eines kleinstmöglichen Zeitraumes erbracht werden. 2.3.1. Der Bewerber/Bieter muss sicherstellen, dass er 1 bis 3 Projekte (Baustellen) parallel bearbeiten kann. Bei Notwendigkeit sind entsprechend mehrere Arbeitsgruppen gleichzeitig einzusetzen, dabei ist je Projekt eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Für jede Arbeitsgruppe sind dabei mindestens 3 Personen einzuplanen. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir über ausreichend qualifiziertes Personal verfüge/n und dieses bei Bedarf auch in mehreren Arbeitsgruppen einsetzen kann/können. 2.3.2. Pro Projekt (Baustelle) ist während der gesamten Bearbeitungsdauer mindestens 1 Elektrofachkraft in der entsprechenden Arbeitsgruppe einzusetzen. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir pro Projekt (Baustelle) während der gesamten Bearbeitungs-dauer mindestens 1 Elektrofachkraft (mit Nachweis/Zertifikat) einsetzen werde/n. 2.3.3. Ich/wir erkläre/n, dass die Einsatzverfügbarkeit je Projekt (Baustelle) mit einer Reaktionszeit von maximal 14 Tagen nach Eingang der Auftragserteilung (per Abrufbestellung - elektronisch oder schriftlich) stets gewährleistet ist. 3. Erklärung Nachunternehmereinsatz Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine zutreffende Erklärung (Eigenerklärung zur Eignung) abgibt. Die Erklärung wird von mir/uns vorgehalten und innerhalb einer von der BVG gesetzten Frist von mir/uns eingereicht. 4. Auflistung der im Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (Kabelabspanngerät, Fahrzeuge, Werkzeuge): Ich/wir verfüge/n über das/die nachfolgend aufgeführte/n Kabelabspanngerät/e nach DIN VDE 0276 Teil 620 und füge/n das/die entsprechende/n Datenblatt/Datenblätter als Kopie/n (in deutscher Sprache) dem Formblatt als Anlage bei (Mindestanforderung).