Beschreibung
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EA9 Referenzen Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Bereich "Vorbereitung und Durchführung einer Marketingkampagne im Bereich Personalgewinnung und/oder Gewinnung von Schülerinnen bzw. Schülern für ein duales Studium") ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum (3 Jahre vor Ende der Angebotsfrist), Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: Drei Marketingkampagnen im Bereich "Personalgewinnung und/oder Gewinnung von Schülerinnen bzw. Schüler für ein duales Studium" (davon mindestens eine Kampagne für die Gewinnung von Schülerinnen bzw. Schülern für ein duales Studium bzw. eine Ausbildung (Alternativ: 1 Kampagnen im Bereich "Personal- und/oder Gewinnung von Schülerinnen bzw. Schülern für ein duales Studium"", 1 Kampagne im Bereich "Gewinnung von Schülerinnen bzw. Schülern für ein duales Studium" UND 1 Kampagne im Bereich "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit") aus den letzten 3 Jahren (laufende Projekte oder Projekte aus den letzten drei Jahren bezogen auf das Vertragsende, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens) einzureichen. Alle Referenzen müssen ein Auftragsvolumen in Höhe von mindestens 1 Mio. € aufweisen, wobei mindestens eine dieser Referenzen ein Auftragsvolumen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. € aufweisen muss. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR). EA10 Der Bietende erklärt, dass er/sie über Personal für die Auftragsausführung verfügt, das bereit ist, auf Anforderung des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungs-gesetzes (VerpflG) vom 02.03.1974 (BGBl. I Seite 469, 547), geändert durch § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) zu unterzeichnen und sich auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten zu lassen.