Beschreibung
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1. Referenzen – Nachweis der einschlägigen Erfahrung durch die Eigenerklärung zu Referenzprojekten: Die Bewerber haben die Referenzen der letzten 7 Jahre (ab 2017), die mit den ausgeschriebenen Leistungen (bezogen auf die Einzelprojektaufträge) vergleichbar sind, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers (auf Anfrage nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit), des Auftragsgegenstandes, Bauwerkskosten, seiner Beschreibung (Objekt, Leistungsphasen, Honorarzonen), der Laufzeit/Erbringungs-/Abschlusszeitpunkts vorzulegen. Mindestanforderungen – mindestens 2 Referenzen: a) Mindestens 1 (eine) Referenz des Bewerbers (Unternehmensreferenzen), welche jeweils zwingend folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: - Objektplanung des Leistungsbildes Gebäude/ Innenräume, - wobei mindestens Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht wurden, - für die Gebäude, welche typischerweise der Honorarzone III nach der Anlage 10 zur HOAI zugeordnet werden, - mit Bauwerkskosten von mind. 2 Mio. Euro netto (KG 300+400) und - die Leistung wurde in den letzten 7 Jahren (ab 2017) zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgreich abgeschlossen (Abschluss Leistungsphase 8). und b) Mindestens 1 (eine) Referenz des Bewerbers (Unternehmensreferenzen), welche jeweils zwingend folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: - Objektplanung des Leistungsbildes Gebäude/Innenräume, - wobei mindestens Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI erbracht wurden, - für Gebäude, welche typischerweise der Honorarzone III nach der Anlage 10 zur HOAI zugeordnet werden, - mit Bauwerkskosten von mind. 2 Mio. Euro netto (KG 300+400) und - die Leistung wurde in den letzten 7 Jahren (ab 2017) zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe erfolgreich abgeschlossen (Abschluss Leistungsphase 4). 2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation Mindestanforderung: Mindestens 5 (fünf) Mitarbeiter, davon mindestens 2 (zwei) Architekten und/oder Ingenieure aus dem Bereich Hochbau. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Anzahl der Bewerber, die von den Auftraggebern zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf 3 bis 20 Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt unter den Bewerbern, welche die Mindestanforderungen erfüllen, auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen gemäß folgender Bewertung: Bei der Auswahl der Bewerber werden vorgelegte vergleichbare Referenzen des Bewerbers (Büroreferenzen), deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- und Beratungsleistung vergleichbar sind, berücksichtigt, dabei kommt es insbesondere auf die Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand (bezogen auf die Einzelprojektaufträge: Objekt, Umfang der erbrachten Leistungen (Vollständigkeit der Leistungsphasen, Grundleistungen, besondere Leistungen und weitere Beratungsleistungen) und auf die Anzahl der Referenzen an. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistung zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe in den letzten 7 Jahren (ab 2017) erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 10 vergleichbaren Referenzen zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 10 Referenzen vor, werden nur die 10 besten Referenzprojekte gewertet.