Beschreibung
:
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär). 2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers: - dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B, - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder, - rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue (§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind, - dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, - dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, - dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin zur Folge haben kann. 3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung besteht - nicht älter als 6 Monate 4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate 5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate 6. evtl. Erklärung der BewGe/BiGE bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE) 7. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl) 8. Vertraulichkeitserklärung 9. Tariftreueerklärung 10. Erklärung Mindestkriterien 11. Bestimmungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind zu beachten und einzuhalten. DIE GEFORDERTEN NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND AUCH VOM UNTERAUFTRAGNEHMER BZW. VON DER BEWGE/BIGE BEIZUBRINGEN MINDESTKRITERIEN gemäß Formular Erklärung Mindestkriterien: - Nachweis über eine gültige Sicherheitsüberprüfung gemäß LuftVG und LuftSiG. - Erfahrungen in Planung und Durchführung von Luftfahrtveranstaltungen an einem Deutschen Flughafen - Mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, der den Leiter mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung vertreten kann - Der eingesetzte Projektleiter*in mindestens die folgende sprachliche Kompetenz beherrscht: Deutsch B1 (gemäß des Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER), um in der Lage zu sein in deutscher Sprache, die Kommunikation mit allen relevanten Stakeholdern klar und präzise zu führen zu können -Der eingesetzte Projektleiter*in mindestens die folgende sprachliche Kompetenz beherrscht: Englisch B1 (gemäß des Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER), um in der Lage zu sein in deutscher Sprache, die Kommunikation mit allen relevanten Stakeholdern klar und präzise zu führen zu können. -Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/576 vom 08. April 2022 der Artikel 5k in die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen. Der Bewerber nimmt den Hinweis auf den Artikel 5k zur Kenntnis und verpflichtet sich dies umzusetzen. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizusehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen und Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss wegen fehlender Eignung erfolgen. Das Teilnahmeantragsformular des AGs ist vom Bewerber ausgefüllt und signiert in Textform gem. § 126 b BGB elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Andernfalls führt es zwingend zum Ausschluss.