Electricity distribution and related services
Qualifizierungssystem zur Lieferung von Herkunftsnachweisen Stromkennzeichnung aus erneuerbaren Energiequellen
Die Berliner Verkehrsbetriebe beabsichtigen ein Qualifizierungssystem für die Beschaffung von Herkunftsnachweisen aus der Stromkennzeichnung aus erneuerbaren Energien durchzuführen. Es ist geplant auf der Grundlage des Qualifizierungssystems Einzelaufträge zu vergeben. Die Beschaffung von Herkunftsnachweisen soll laufend erfolgen. Die Mengen und der Beschaffungszeitraum werden bei der Angebotseinholung mitgeteilt. An die HKN werden …
Deutschland-Berlin: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
2023/S 005-008073
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstr. 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: Einkauf.FG1@bvg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem zur Lieferung von Herkunftsnachweisen Stromkennzeichnung aus erneuerbaren Energiequellen
Berlin
Die Berliner Verkehrsbetriebe beabsichtigen ein Qualifizierungssystem für die Beschaffung von Herkunftsnachweisen aus der Stromkennzeichnung aus erneuerbaren Energien durchzuführen. Es ist geplant auf der Grundlage des Qualifizierungssystems Einzelaufträge zu vergeben.
Die Beschaffung von Herkunftsnachweisen soll laufend erfolgen. Die Mengen und der Beschaffungszeitraum werden bei der Angebotseinholung mitgeteilt.
An die HKN werden die Mindestanforderungen gemäß § 2 der Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien § 16 der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV) bzw. nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Alle nachfolgend genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist.
I. Allgemeine Anforderungen / Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Qualifizierungsantrag nicht älter als 3 Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Geschäftsstelle, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens (weitere Einzelheiten zu den geforderten Angaben sind dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen-welche unter der Internetadresse https://unternehmen.bvg.de/aktuelle-vergaben/ hinterlegt sind.
3. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und
§ 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) (weitere Einzelheiten zu den geforderten Angaben sind dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen-welche unter der Internetadresse https://unternehmen.bvg.de/aktuelle-vergaben/ hinterlegt sind.
4. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt
5. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt. Hierzu wird ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung gestellt.
II. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt min. 1.200.000,00 EUR. Die Umsätze der BewGe werden für die Erfüllung der
Mindestanforderungen addiert. (weitere Einzelheiten zu den geforderten Angaben sind dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen-welche unter der Internetadresse https://unternehmen.bvg.de/aktuelle-vergaben/ hinterlegt sind.
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen (Zeitraum: bis zur Einreichung des Qualifizierungsantrages) (weitere Einzelheiten zu den geforderten Angaben sind dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen-welche unter der Internetadresse https://unternehmen.bvg.de/aktuelle-vergaben/ hinterlegt sind.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
IV. Anmerkungen:
1. Bewerbergemeinschaften
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt ein Bewerber, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Qualifizierungsantrag die den Unterlagen zu entnehmende Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die in Frage kommenden
Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich mit dieser Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen.
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. (weitere Einzelheiten zu den geforderten Angaben sind dem Formblatt Eignungsleihe zu entnehmen-welche unter der Internetadresse https://unternehmen.bvg.de/aktuelle-vergaben/ hinterlegt sind.
V. Formblätter AG
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Qualifizierungsanträge Formulare erstellt, die selbstständig unter dem Ziff.I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden können. Zusammen mit dem Qualifizierungsantrag hat der Bewerber die folgenden Nachweise und vollständig ausgefüllten Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandesausgestellte Bescheinigungen) einzureichen:
- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt Eigenerklärung AN Art.5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- sofern erforderlich eine Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft
- sofern erforderlich eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
- alle weiteren geforderten Nachweise und Erklärungen, z. B. Handelsregisterauszug
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der späteren Angebotsabgabe
eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ein Formular zur Verfügung, welche unter der Internetadresse https://unternehmen.bvg.de/aktuelle-vergaben/ hinterlegt sind.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu
berücksichtigen. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung, welche unter der Internetadresse https://unternehmen.bvg.de/aktuelle-vergaben/ hinterlegt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Neben den Vorgaben des GWB und der SektVO hat er die Anforderungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes einzuhalten.
2. Fragen sind schriftlich an die in Ziffer I. 1) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
3. Im Rahmen des Qualifizierungssystems ist ausschließlich die deutsche Sprache zulässig. D.h., der gesamte Geschäftsverkehr sowie alle vom Bewerber einzureichenden Unterlagen haben ausschließlich in verständlicher deutscher Sprache zu erfolgen.
4. Der AG wird die Antragsunterlagen, Bewerberfragen und Antworten zum Qualifizierungssystem sowie ggf. erforderliche Klarstellungen zum Qualifizierungssystem betreffen, unter dem in der Ziffer I.3) genannten Link veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern und qualifizierten Unternehmen regelmäßig den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Qualifizierungssystem zu nutzen.
5. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Qualifzierungsantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung
im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Qualifizierungsantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.9) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.9 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem.
III.1.9) alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.9) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Qualifizierungsantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@senwtf.berlin.de
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft-und-technologie/wirtschaft/vergabekammer
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller dem geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2 hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@senwf.berlin.de
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft-und-technologie/wirtschaft/vergabekammer