Heating, ventilation and air-conditioning installation work
Qualifizierungssystem Technische Gebäudeaustattung ( 7. Verlängerung ): Installation von Heizungs/Sanitär, Lüftungs-und Klimaanlagen
Vergabe von einzelnen TGA- Leistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens an qualifizierte Bewerber. Neubau und Umbau und Wartung von technischen Gebäudeanlagen des Bus-und Bahnbetriebs. Der Umfang der zukünftigen Ausschreibungen besteht im Wesentlichen aus: - Einbau und Wartung von Heizungs-/Wärmeversorgungsanlagen incl. BHKW - Wasser/Abwasser, Sanitäranlagen incl. Wartung - Raumluftanlagen incl. Wartung
Deutschland-Hamburg: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
2023/S 052-152302
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: TGA Qualifizierungsystem HOCHBAHN Technische Gebäudeausstattung
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
E-Mail: paetric.schwarz@hochbahn.de
Telefon: +49 403288-2979
Fax: +49 403288-2138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/de/unternehmen/der-einkauf/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Technische Gebäudeaustattung ( 7. Verlängerung ): Installation von Heizungs/Sanitär, Lüftungs-und Klimaanlagen
Hamburg/Hamburger Umland
Vergabe von einzelnen TGA- Leistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens an qualifizierte Bewerber.
Neubau und Umbau und Wartung von technischen Gebäudeanlagen des Bus-und Bahnbetriebs.
Der Umfang der zukünftigen Ausschreibungen besteht im Wesentlichen aus:
- Einbau und Wartung von Heizungs-/Wärmeversorgungsanlagen incl. BHKW
- Wasser/Abwasser, Sanitäranlagen incl. Wartung
- Raumluftanlagen incl. Wartung
Hier handelt es sich um die 7. Wiederbekanntmachung des ursprünglichen Prüfsystems 2016- S 075- 132 534. Bereits qualifizierte Unternehmen müßen sich nicht erneut bewerben und haben lediglich ihre Nachweise zu aktualisieren
Neue Bewerber müssen die geforderten Nachweise und Erklärungen ( siehe auch VI.3 ) in der beschrieben Art und Weise in Papierform vorlegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Mindestbedingung ( 1. Stufe ) ist ein jährliches Umsatzvolumen von 1,4 Mio Euro netto im TGA Bereich, mindestens in einer, der für die Bewerbung geltenden Warengruppe, und eine Mindestbelegschaftsgrösse von 12 Mitarbeitern, der für die Bewerbung geltenden Warengruppe.
Die Unterlagen zur Qualifizierung werden nach Abgabe der unter Punkt VI 3. geforderten Erklärungen, und auf Anforderung der/des Bewerbers versendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eigenerklärung des Bewerbers, das gegen sein Unternehmen bzw. die Mitarbeiter keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124, § 125, GWB vorliegen.
Bei Ausschlussgründen gemäß § 124 wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt ( fakultatives Ausschlusskriterium ).
2. Eigenerklärung, über den letzten Jahresumsatz und die Anzahl der Mitarbeiter um die Mindestanforderung der Stufe 1
( 1,4 Mio € Umsatz netto und min. 12 Mitarbeiter ) zu erreichen. Nach Vorlage der beiden Erklärungen wird der Fragenkatalog mit der Bewertungsmatrix
von der HOCHBAHN an den jeweiligen Bewerber übersandt.
3. Information zu den CPV Codes. Es gelten ergänzend zum vorher genannten CPV Code 45331000, die CPV Codes der ursprünglichen Veröffentlichung:
45331210, 45332400, 45251000, 45331200 und 45332200. Diese haben weiterhin Bestand und bestehen fort.
Postanschrift: Neuenfelder Strasse 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042840-0997
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, und gegenüber dem
Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der ( in der Bekanntmachung benannten )
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Neuenfelder Strasse 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042840-0997