Switchgear
Prüfungssystem für luftisolierte 10-kV-Schaltanlagen in 110/10-kV-Umspannwerken
Auf der Basis der §§ 37, 48 SektVO hat die Stromnetz Berlin GmbH die Einrichtung eines Qualifizierungssystem für die Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebsetzung von luftisolierten 10-kV-Schaltanlagen in 110/10-kV-Umspannwerken bekannt gegeben und Bewerber zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgerufen. Auftraggeber und Vergabestelle ist die Stromnetz Berlin GmbH. Nach Prüfung des Antrags …
Deutschland-Berlin: Schaltanlagen
2023/S 139-446193
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Eichenstraße 3a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Riese, Stefan
E-Mail: stefan.riese@stromnetz-berlin.de
Telefon: +49 30492023260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfungssystem für luftisolierte 10-kV-Schaltanlagen in 110/10-kV-Umspannwerken
Berlin
Auf der Basis der §§ 37, 48 SektVO hat die Stromnetz Berlin GmbH die Einrichtung eines Qualifizierungssystem für die Fertigung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebsetzung von luftisolierten 10-kV-Schaltanlagen in 110/10-kV-Umspannwerken bekannt gegeben und Bewerber zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgerufen. Auftraggeber und Vergabestelle ist die Stromnetz Berlin GmbH.
Nach Prüfung des Antrags eines interessierten Unternehmens auf Zulassung zum Qualifizierungssystem und (positiver) Feststellung der Qualifikation wird das Unternehmen in das betroffene Qualifikations-Verzeichnis („Liste der qualifizierten Lieferanten“) aufgenommen. Alle unter das Qualifizierungssystem fallenden Aufträge oberhalb der EU- Schwellenwerte werden im Wege eines nicht offenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens unter den im betroffenen Qualifikations-Verzeichnis geführten Unternehmen ausgeschrieben. Des Weiteren ist es beabsichtigt, in den zukünftigen Projektausführungen zu Umspannwerksneu- und -umbauten der Stromnetz Berlin GmbH nur 10-kV-Schaltanlagen einzusetzen, die zuvor im Verfahren dieses Prüfungssystems qualifiziert wurden. Eine Pflicht zur Vergabe von Aufträgen besteht nicht.
Einzelheiten ergeben sich aus den über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe ( https://www.deutsche-evergabe.de )zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen.
Bewerber, die bereits einen Teilnahmeantrag zu vorherigen Veröffentlichungen (beispielsweise 2016/S 232-423128 oder 2019/S238-585084) zum Betreff eingereicht haben und im Prüfungsprozess der Vergabestelle bereits eingebunden sind, brauchen keinen kompletten neuen Teilnahmeantrag einzureichen. Die Teilnehmer werden gebeten lediglich ein kurzes Anschreiben entweder:
mit dem Wunsch auf Fortführung des Qualifizierungsprozesse
oder
mit dem Nachweis der bereits erfolgten Qualifizierung
verbunden mit den geforderten jährlich zu übergebenden Nachweisen
Eigenerklärung (Formblatt 8) mit Erklärung zu zwingenden fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG.
Eigenerklärung (Formblatt 16) zur Einhaltung der VO 833/2014 EU
Fragebogen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (FFM-Fragebogen, AGU A)
einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die detaillierten Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen, sind unter https://www.deutsche-evergabe.de sind im Dokument "Teilnahmebedingungen PQ 10-kV-SA" beschrieben.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die mit den Checklisten und Formblättern übergebenen Fragen zu beantworten und sofern gefordert, mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen. Dazu sind vom Bewerber die Angaben in deutscher Sprache zu tätigen und die dazugehörigen Nachweise und Anlagen im genannten Vergabeportal hochzuladen. Die Vergabestelle prüft im ersten Schritt anhand der Teilnehmer-Antworten und der dazugehörigen Nachweise die grundsätzliche berufliche, wirtschaftlich, finanzielle und technische Einigung des Bewerbers. Sofern die grundsätzliche Einigung nachgewiesen werden konnte, hat der Bewerber ein 10-kV-Muster-Kabelabgangsschaltfeld für „Langen Ring“, welches den Anforderungen der Technischen Beschreibung TB3544 V05 entspricht der Stromnetz Berlin GmbH zu liefern und am Lieferort aufzustellen. Die erforderlichen Schutzgeräte werden von der Stromnetz Berlin GmbH beigestellt. Mit den Abnahmeprüfungen des Musterschaltfeldes wird geprüft, ob alle Anforderungen aus der Technischen Beschreibung TB3544 vom Bewerber in der Realität erfüllt werden können. Des Weiteren behält sich die Vergabestelle vor, ein Werksaudit zur Prüfung der zuvor getätigten Angaben in der Fertigungsstätte des Auftragnehmers durchzuführen oder ggfs. durch einen Dritten durchführen zu lassen. Nähere Details sind unter https://www.deutsche-evergabe.de sind im Dokument "Teilnahmebedingungen PQ 10-kV-SA" beschrieben.
Die detaillierten Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen, sind unter https://www.deutsche-evergabe.de sind im Dokument "Teilnahmebedingungen PQ 10-kV-SA" beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die ausführlichen zusätzlichen Angaben sind in einem separaten Dokument im Vergabeportal der Deutschen eVergabe https://www.deutsche-evergabe.de zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).