Railway points

Prüfsystem – Weichen Verlängerung

Herstellung und Lieferung von U-Bahn-Weichen, Weichenanlagenund Schienenauszugsvorichtungen nach dem Weichenhandbuch in den VDV-Oberbaurichtlinien aus der Schienenform 49 E1 auf Holz-, Kunststoff- oder Betonschwellen mit einer Spurweite von 1 432 mm

CPV: 34941800 Railway points
Place of execution:
Prüfsystem – Weichen Verlängerung
Awarding body:
Hamburger Hochbahn AG
Award number:

Deutschland-Hamburg: Weichen

2024/S 014-035910

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: karsten.ebeling@hochbahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3) Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6) Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Prüfsystem – Weichen Verlängerung

II.1.2) CPV-Code Hauptteil
34941800 Weichen
II.1.3) Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Herstellung und Lieferung von U-Bahn-Weichen, Weichenanlagenund Schienenauszugsvorichtungen nach dem Weichenhandbuch in den VDV-Oberbaurichtlinien aus der Schienenform 49 E1 auf Holz-, Kunststoff- oder Betonschwellen mit einer Spurweite von 1 432 mm

II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.9) Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister (Ausschlusskriterium);

2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

3. Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Ausschlusskriterium);

4. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 000 000 EUR je Schadensfall (Ausschlusskriterium). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

5. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist (Ausschlusskriterium);

6. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des i § 123 GWB wegen Verstoßes gegen die in § 123 Abs. (1) genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist (Ausschlusskriterium).

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. Schriftlicher Nachweis (Auszug);

2. Schriftlicher Nachweis (Auszug);

3. Schriftlicher Nachweis;

4. Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice;

5. Schriftliche Eigenerklärung;

6. Schriftliche Eigenerklärung.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

7. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium).

Technische Leistungsfähigkeit:

8. Referenzen über Lieferungen von genormten Industrieweichen auf Grundlage des Weichenhandbuches Verband Deutscher

Verkehrsunternehmen und dem Fachverband Weichenbau in den letzten 5 Jahren. Dabei ist anzugeben, ob es sich um Zungenvorrichtungen, Herzstücke oder komplett montierte Weichen handelt;

9. Nachweis einer eigenen Konstruktionsabteilung (Ausschlusskriterium);

10. Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation, insbesondere für Konstruktion und Montage sowie der Festangestellten Schweißfachingenieure.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

7..Schriftliche Auflistung;

8. Schriftliche Auflistung mit Angabe des Auftragnehmers, des Ansprechpartners, des Geschäftsjahres, der Auftragssumme und des Lieferumfangs;

9. Schriftlicher Nachweis mit Angabe der Mitarbeiterzahl sowie deren Qualifikation;

10. Schriftliche Eigenerklärung mit Nennung der geforderten Angaben.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

11. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal, die für das jeweilige Projekt verantwortlichen und entscheidungsbefugten Mitarbeiter für Vertrieb, Konstruktion, Montage und Abnahme/Qualitätssicherung, eingesetzt wird (Ausschlusskriterium);

12. Angabe der Werkstattausrüstung (Maschinen) sowie entsprechende Redundanzen zur Terminsicherung bei Maschinenausfällen;

13. Nachweis einer geschlossenen bzw. überdachten Halle für Weichenmontage und Abnahme (Ausschlusskriterium);

14. Angabe bestehender Patente und Neuentwicklung im Bereich des Weichenbaus aus den letzten 10 Jahren;

15. Nachweis, dass der Hersteller Q1-Lieferant der Deutschen Bahn (DB) ist, unterteilt nach Fertigung von Zungenvorrichtungen, Herzstücken und/oder der Montage kompletter Weichen oder ein gleichwertiger Nachweis bzw. gleichwertige Zertifikate;

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

11. Schriftliche Eigenerklärung;

12. Schriftliche Auflistung mit Angabe der Maschinen und deren Ausrüstung, Fabrikatsangabe Kapazität und Alter und Anzahl sowie Angabe des Störfallkonzepts;

13. Schriftliche Eigenerklärung und entsprechende Fotos

14. Schriftliche Auflistung mit Nennung der Patente und deren Nummer sowie Kopien der Urkunden und Kopien der vorhandenen Zertifikate;

15. Schriftlicher Nachweis, dass der Hersteller Q1-Lieferant der Deutschen Bahn (DB) ist, unterteilt nach Zungenvorrichtungen, Herzstücken und kompletten Weichen oder gleichwertiger Nachweis, bzw. gleichwertige Zertifikate;

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

16. Zertifizierung nach ISO 9001: 2015 oder der Nachweis eines gleichwertigen Qualitätssicherungsverfahrens.Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

16. Zertifikate oder gleichwertiger Nachweis.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 049-117176
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3) Zusätzliche Angaben:

Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantragvollständig in Papierform vorzulegen. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9) sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie bei besonderer Aufforderung auch für eventuelle wesentliche Nachunternehmer einzureichen.

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9) sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40428232020
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40428232020
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/01/2024