Beschreibung
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6.4 Begrenzung des Bewerberkreises Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Kranreferenzen. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: 6.4.1 Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens 4 vergleichbare Kranreferenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden. Es können und sollen jedoch weitere Kranreferenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Kranreferenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Kranreferenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berück-sichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Kranreferenzen (siehe Ziffer 6.3.3) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten vier vergleichbaren Kranreferenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als vier Kranreferenzen eingereicht werden, wobei inkl. der vier Mindestreferenzen maximal sechs vergleichbare Kranreferenzen gewertet werden. Werden mehr als sechs vergleichbare Kranreferenzen eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Kranreferenten in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Kranreferenzen gewertet. HINWEIS: Werden die in Ziffer 6.3.3 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Kranreferenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht ver-gleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 20 Punkte pro Kranreferenz) ergibt sich aus der folgenden „Matrix zur Auswertung der Kranreferenzen der Bewerber“: 1. Brutto-Auftragswert größer/gleich EUR 5 Mio. = 0 Punkte, größer/gleich EUR 6 Mio. = 1 Punkt, größer/gleich EUR 7 Mio. = 2 Punkte, größer/gleich EUR 8 Mio. = 3 Punkte, größer/gleich EUR 9 Mio. = 4 Punkte, größer/gleich EUR 10 Mio. = 5 Punkte, 2. Umsetzungszeitraum (Übergabe an Bauherrn / Besteller), vor 11/2016 = Ausschlusskriterium, 11/2016 – 11/2019 = 3 Punkte, 11/2019 – 11/2022 = 4 Punkte, 11/2022 – 11/2024 = 5 Punkte, 3. Hubhöhe unter 15 m = Ausschlusskriterium, 15 – 20 m = 3 Punkte, 21 – 25 m = 4 Punkte, ab 26 m = 5 Punkte, 4. Tragfähigkeit an den Seilen unter 40 t = Ausschlusskriterium, 40 – 45 t = 3 Punkte, 46 – 50 t = 4 Punkte, ab 51 t = 5 Punkte. Der Bewerber muss für jede Kranreferenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Kranreferenz überprüfen kann. 6.4.2 Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.