Rolling-stock seats
Präqualifikation für Leistungen im Bereich Beschaffung von Polstern und Polsteraufarbeitung für Schienenfahrzeuge bei der Deutschen Bahn AG
Beschaffung neuer Polsterelemente und Zubehör für Sitze der Deutschen Bahn AG, sowie die Aufarbeitung dieser Teile.
Deutschland-München: Sitze für Schienenfahrzeuge
2023/S 155-492511
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: pq-schienenfahrzeugteile@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation/Praequalifikation-Schienenfahrzeuge-und-Schienenfahrzeugteile-8511692#
Abschnitt II: Gegenstand
Präqualifikation für Leistungen im Bereich Beschaffung von Polstern und Polsteraufarbeitung für Schienenfahrzeuge bei der Deutschen Bahn AG
bundesweit
Beschaffung neuer Polsterelemente und Zubehör für Sitze der Deutschen Bahn AG, sowie die Aufarbeitung dieser Teile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Präqualifikationssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 1-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert unter: https://smart.noncd.db.de
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Schienenfahrzeugteile, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: www.deutschebahn.com/lieferantenportal/verfahrensregeln bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenfrei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein neues Präqualifikationssystem. Alle Informationen können elektronisch unter: https://smart.noncd.db.de und im Lieferantenportal eingesehen werden.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.