Konkurs
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Korruption
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Betrugsbekämpfung
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Zahlungsunfähigkeit
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Entrichtung von Steuern
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Der Bieter muss erklären, dass keine zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zu einzelnen Ausschlussgründen anzufordern.